Hilchenbach verschickt 8400 Abgabenbescheide

(wS/hi)  Hilchenbach – „Über 8.400 Abgabenbescheide für das Jahr 2014 hat die Stadtverwaltung an die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sowie die Gebührenpflichtigen versandt. Die gute Nachricht ist, dass keine Erhöhung der an die Stadt Hilchenbach zu zahlenden Gebühren und Steuern notwendig war.

Veränderungen waren lediglich in den Aufgabenbereichen der Stadtwerke notwendig. Der Senkung der Schmutzwassergebühr von 2,50 Euro auf 2,40 Euro pro cbm und der aus abrechnungstechnischen Gründen erfolgten Verringerung der Grundgebühr von 34 Euro auf 33,96 Euro steht die Erhöhung der Wassergebühr von 1,59 Euro auf 1,69 Euro pro cbm gegenüber.

Neben dem Bescheid für Grundbesitz- und sonstige Abgaben enthält die Postsendung ein Begleitschreiben, in dem die einzelnen Abgabearten und deren Gebührensätze näher und ausführlich erläutert werden.

Umweltfond zur finanziellen Förderung

Außerdem nutzt die mit dem Titel „Europäische Energie- und Klimaschutzkommune“ ausgezeichnete Stadt die Versendung der Bescheide nochmals, um bei den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern mit einem Informationsblatt für den gemeinsamen Einsatz für den Klimaschutz vor Ort zu werben. Der städtische Energieberater Oliver Fischer informiert darin unter anderem über den Umweltfonds zur finanziellen Förderung von energiesparenden und energieerzeugenden Maßnahmen und weist auf sein Angebot der Energieberatung hin.

Aber nicht nur zum Thema „Klimaschutz“ ist die Stadtverwaltung gerne Ansprechpartnerin. Auch bei Fragen zu den im Abgabenbescheid erhobenen Steuern und Gebühren sollten die Bescheidempfänger unbedingt Kontakt aufnehmen.

Bei Fragen zuerst das Gespräch suchen

Dies ist seit der Gesetzesänderung im Jahr 2007 um so wichtiger, da seitdem die Bürgerinnen und Bürger auch bei Grundbesitzabgaben zur Wahrung ihrer Rechte keinen Widerspruch mehr einlegen können, sondern direkt klagen müssten. Die damit verbundenen Aufwand und Kosten möchte die Stadtverwaltung im Sinne aller Beteiligten vermeiden helfen. Empfehlung ist, bei Fragen zur Richtigkeit des Bescheides unbedingt zunächst das Gespräch mit den genannten zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu suchen. Rückfragen können per Post, Fax, E-Mail oder telefonisch erfolgen. Bei den einzelnen Abgabearten sind die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner aufgeführt. Bei der Kontaktaufnahme sollte unbedingt das Kassenzeichen angegeben werden.

Infobrief informiert über Zahlungsart

Für die Begleichung der Steuern, Gebühren und sonstigen Abgaben bietet die Stadtverwaltung übrigens auch die monatliche Zahlung an, um eine gleichbleibende Belastung der Haushalte zu ermöglichen. Dazu sind einmalig eine Absprache mit der Stadtkasse und die Erteilung einer Einzugsermächtigung erforderlich. Auch hierzu erläutert der „Infobrief“ das Angebot und benennt die Ansprechpartnerin. Falls eine monatliche Zahlung bereits vereinbart wurde, bleibt diese weiterhin bestehen.

Besonderer Service für Hundehalter

Einen besonderen Service bietet die Stadt Hilchenbach erneut Mal den Hundehalterinnen und Hundehaltern, denn für die Beseitigung von Hundekot sind kostenlose Päckchen mit Hundekottüten sowie ein gesondertes Schreiben mit Hinweisen beigefügt. Im Sinne der Sauberkeit bittet die Stadt Hilchenbach darum, dass die deutlich gemachten Anliegen beachtet und die Hundekottüten immer verwendet werden.“

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