Neuregelung des Punktesystems: Kreis informiert

(wS/sw) Siegen-Wittgenstein – Voraussichtlich zum 1. Mai 2014 tritt die Neuregelung des Punktesystems für Verkehrsverstöße in Kraft. Der Kreis Siegen-Wittgenstein hat dazu zahlreiche Informationen auf seiner Homepage bereitgestellt. Dabei geht es zum Beispiel um die Frage, wie und ob „alte“ Punkte umgerechnet werden und für welche Verstöße es künftig wie viele Punkte gibt.

KreislogkleinZiel der Neuregelung ist es, das Register einfacher, gerechter und transparenter zu gestalten und gleichzeitig die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Im neuen System können Autofahrer bis zu acht Punkte in Flensburg „sammeln“, dann wird die Fahrerlaubnis entzogen. Bisher waren es 18 Punkte. Allerdings werden künftig Taten, die keine unmittelbare Bedeutung für die Verkehrssicherheit haben, auch nicht mehr mit Punkte geahndet. So zum Beispiel das Fahren ohne entsprechende Plakette in einer Umweltzone, Verstöße gegen eine Fahrtenbuchauflage oder gegen das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw. Geahndet werden solche Verstöße natürlich auch weiterhin, aber eben nicht mehr mit Punkten.

Künftig entfällt auch die sogenannte Tilgungshemmung, das heißt, dass ein neuer Verstoß nicht mehr dazu führt, dass eine bereits eingetragene Tat länger gespeichert bleibt. Jede Tat und ihre Punkte verfallen nach festen Tilgungsfristen. Taten, die nach neuem Recht nicht mehr eintragungsfähig sind, werden zum 1. Mai 2014 automatisch gelöscht. So wird zum Beispiel der Punkt für das Einfahren in eine Umweltzone ohne die erforderliche Plakette gelöscht. Der Betroffene muss sich um nichts kümmern. Bei denjenigen, die bereits mehrere Eintragungen haben, wird der Punktestand um die Punkte reduziert, für die es nach den neuen Regeln keine Eintragungen mehr gibt. Für alle Vergehen, die auch nach dem künftigen Punktekatalog mit Punkten bewertet werden, erfolgt eine entsprechende Umrechnung. Am System „begleitetes Fahren mit 17“ können nach dem neuen Recht nur Begleitpersonen teilnehmen, die höchstens einen Punkt haben (bisher drei Punkte).

Alle, die ihren aktuellen Punktestand noch durch freiwillige Aufbauseminar oder eine verkehrspsychologische Beratung verringern möchten, sollten das möglichst schnell erledigen und die Bescheinigung bis zum 30. April bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abgeben. Auch nach Inkrafttreten der Reform am 1. Mai ist ein Punkteabbau möglich. Bei einem Punktestand von einem bis fünf Punkten ist die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar möglich. Allerdings führt dies nur noch zu einem Erlass von einem Punkt. Die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ist auch nach der Reform nur einmal innerhalb von fünf Jahren möglich.

.
Anzeige – Bitte beachten Sie auch die Angebote unserer Werbepartner
[adrotate group=“3″] .

[plista widgetname=plista_widget_slide]