wS/ots – AACHEN | Ein 14 Jahre alter Junge und zwei 17-jährige Burschen haben es geschafft, sich mittels einer Auto-Spritztour jede Menge Ärger einzuhandeln und zig Seiten einer Polizeiakte zu füllen.
Mit Mutters Auto, darauf eine gelbe Rundumleuchte, ohne Führerschein, mit gestohlenen Kennzeichen und mit Sturmhauben maskiert, war das Trio nachts unterwegs und „wollte die Blitzanlagen im Voreifelbereich testen“.
Die Maskerade hielt ziemlich lange. Jetzt aber wurde der lange Atem der Polizei belohnt. Alle drei wurden identifiziert. In ihren Vernehmungen waren die drei weitgehend kleinlaut und geständig.
Anfang November 2013 fing die Dreistigkeit an. Da hatten sie nachts an einem Streifenwagen der Wache Brand die Kennzeichen gestohlen. Eine klare Vorbereitungshandlung für die Tat Mitte November, als der 14-Jährige nachts heimlich der Mutter die Autoschlüssel stibitzte. Zusammen mit den beiden 17-Jährigen montierte man die Kennzeichen des Polizeiwagens an den Opel der Mutter und los ging die Spritztour in die Eifel. Nach ihren Angaben war in jener Novembernacht lediglich eine stationäre Radaranlage in der Voreifel „scharf geschaltet“. Die Anlage in Walheim.
Innerhalb von 40 Minuten raste das Trio mit dem Auto der Mutter vier Mal durch die Messstelle auf der Schleidener Straße. 50 km/h sind dort erlaubt. Die Blitze fotografierte die drei jenseits der 100 km/h. Schnellste Messung war 104 km/h. Im „wirklichen Leben“ wären dies 280 Euro Geldbuße, ein Monat Fahrverbot und vier Punkte in Flensburg. Das Radarfoto zeigt die drei maskiert, mit Stinkefinger in die Kamera winkend. Offenbar Spass wie Bolle. Der Spass hat nun ein Ende.
Foto: Polizei Aachen (newsroom)
Das fotografierte Auto mit einigen markanten Merkmalen war einem aufmerksamen Polizisten bei einer Fußstreife durch Aachen-Brand aufgefallen. Zwar waren wieder die richtigen Nummernschilder montiert, aber die Identifizierung war einwandfrei. Im Zuge der Ermittlungen kam man dann auf die drei Burschen.
Die zwei 17-Jährigen machten zum Zeitpunkt der Tat ihren Führerschein. Ob daraus was wird, ist eine verwaltungsrechtliche Entscheidung. Jedenfalls hat die Polizei „massive Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen“ bei der Behörde angemeldet.
Vor dem Jugendschöffengericht werden sich die drei darüber noch verantworten müssen. Die Tatbestände: Diebstahl von Autokennzeichen und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dazu kommen natürlich noch die Geschwindigkeitsverstöße und Verwaltungsgebühren…
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