Gastronomen und Spielhallenbetreiber wehren sich gegen überhöhte Vergnügungssteuer

(wS/klarus) Siegen | Ab Juli 2015 will die Stadt Siegen die Vergnügungssteuer auf 25 % erhöhen. Bundesweit liegt diese im Schnitt bei ca. 8,5%. Dies wäre das endgültige Ende für viele Eckkneipen und Spielhallen.

Es ist schon merkwürdig, dass das legale Spiel mit überhöhten Steuern vom Markt gedrängt und auf der anderen Seite das illegale Spiel, welches weder Steuern zahlt noch Arbeits- oder Ausbildungsplätze schafft, dadurch gefördert wird. Dass hier angeblich etwas gegen Spielsucht getan werden soll, glaubt sowieso niemand. Hier soll ohne Rücksicht auf Verluste die klamme Stadtkasse gefüllt werden. Die Betroffenen sind sich sicher, in dem jetzt anstehenden Rechtsstreit zu gewinnen und eine Erdrosselung nachzuweisen. Die Chancen hierfür sind recht gut.

Mit Hilfe des Automatenverbandes und der renommierten Anwaltskanzlei EULGEM & FRÖHLINGSDORF wird momentan eine Musterklage vorbereitet. Auch die in vielen kleineren Gemeinden seit einigen Monaten beschlossene Vergnügungssteuer von 20 % steht in der Diskussion. Wohl wissend, das die Erhöhungen der Vergnügungssteuer erdrosselnde Wirkung auf einige Unternehmen hat – das kann in einigen Gebieten schon ab 10% der Fall sein. Da teilweise entsprechendes Zahlenmaterial bei den Ämtern vorliegt, kann es zu noch nicht abzuschätzenden Schadensersatzforderungen an die jeweiligen Gemeinden kommen, wenn Betriebe schließen müssen.

Ausschnitt eines Geldspielautomaten-Displays

Foto: Fotolia

Diese fiskalischen Amokläufe der Gemeinden hinterlassen leider nur Verlierer. Ruinierte Unternehmen, insolvente Gastronomen, verlorene Arbeitsplätze, wegfallende Steuereinnahmen, vermehrt illegales Spiel im Internet, Privatclubs etc. und unter Umständen Millionenforderungen gegen die betroffenen Gemeinden. Das wird noch spannend…
.
Anzeige/WerbungJetzt clever werben bei wirSiegen.de – Infos hier
[adrotate group=“3″] .

[plista widgetname=plista_widget_slide]