Dunkle Jahreszeit: Polizei appelliert an Fußgänger

(wS/ots) Siegen-Wittgenstein 16.11.2015 | Am vergangenen Wochenende wurden bei zwei Verkehrsunfällen in Siegen-Wittgenstein zwei Menschen zum Teil schwer verletzt. Vor dem Hintergrund dieser Unfälle erinnert die Polizei nochmals daran, dass mit der jetzt begonnenen dunkeln Jahreszeit insbesondere Fußgänger und Radfahrer erheblichen Gefahren ausgesetzt sind. Ursächlich dafür sind die in der sogenannten dunklen Jahreszeit auftretenden ungünstigen Witterungs- und Sichtverhältnisse wie Dunkelheit, Regen, Nebel, Glätte und Schnee, die allen Verkehrsteilnehmern große Probleme bereiten.

"Dunkle Jahreszeit - Unfallzeit" oder "Sehen und gesehen werden" (Foto: Polizei)

„Dunkle Jahreszeit – Unfallzeit“ oder „Sehen und gesehen werden“ (Foto: Polizei)

Viele Fußgänger gehen an ungesicherten Stellen über die Fahrbahn, ohne genügend auf den Fahrzeugverkehr zu achten. Sehr oft ist auch festzustellen, dass Fußgänger dunkle, wenn nicht gar schwarze Kleidung tragen. Das mag zwar modisch sein, birgt aber auch große Gefahren. Denn die Fußgänger werden dadurch von den anderen Verkehrsteilnehmern nur sehr schwer bis gar nicht erkannt. Aber der Grundsatz „Sehen und gesehen werden“ sollte deshalb in der dunklen Jahreszeit für alle Verkehrsteilnehmer oberste Priorität besitzen. Fußgängern wird geraten, unbedingt helle, reflektierende Kleidung zu tragen und helle, reflektierende Gegenstände mitzuführen. Einen hell gekleideten Fußgänger sieht ein Autofahrer bereits aus einer Entfernung von 80 bis 90 Metern, einen dunkel gekleideten erst aus einer Entfernung von 25 Metern. An der Kleidung befestigte Reflektoren lassen Fußgänger bereits aus 150 Metern „leuchten“.

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