(wS/red) Kreuztal 10.08.2018 | Gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz ist es verboten, feste oder flüssige Abfälle über die Toilette oder den Ausguss zu entsorgen. Durch das anhaltende trockene Wetter verstärken sich in der Kreuztaler Kläranlage die Probleme mit Abfällen, die widerrechtlich über die Toilette entsorgt werden.
Ein besonderes Beispiel für solche Abfälle sind Feuchttücher. In den letzten Wochen häufen sich die Einsätze des Klärwerkpersonals, die auf die Entsorgung von Feuchttüchern über die Kanalisation zurückzuführen sind.
Feuchttücher bestehen aus einem Polyester-Viskose-Gemisch oder aus mit Kunstharzen gefestigten Fasern und sind daher absolut reißfest und nicht kompostierbar.
Das bedeutet: – Feuchttücher zersetzen sich nicht wie Toilettenpapier innerhalb weniger Meter. – Feuchttücher bleiben an rauen Rohrwandungen oder Muffen hängen, sammeln weitere feste Abwasserinhaltsstoffe und führen sowohl im Haus als auch im Kanalnetz zu Verstopfungen, die sich nur schwer wieder beseitigen lassen. – Feuchttücher, die unsachgemäß über die Toilette entsorgt werden, können zu Schäden an Hausabflussleitungen sowie am öffentlichen Kanalnetz führen. Die dabei entstehenden Kosten müssen von den Verbrauchern in den überwiegenden Fällen selbst getragen werden. Während für die Reinigung von Hausabflussleitungen auf Privatgrundstücken die Hauseigentümer oder Mieter aufkommen müssen, betreffen Schäden am öffentlichen Kanalnetz alle Bürger. – Feuchttücher umschließen Niveaumessungen und verhindern eine ordnungsgemäße Funktion. Die Folge sind Überflutungen (weil ein Einstau nicht erkannt werden kann) oder Trockenlauf und Zerstörung der Pumpe (weil die Messung das leere Becken nicht erkennen kann). – Die Feuchttücher verstopfen zudem die Abscheider im Kanalspülfahrzeug. Daher muss die Wasserrückgewinnung öfter gereinigt werden und es kommt zu häufigeren Stillstandzeiten.
Es ist daher unbedingt zu beachten, dass Feuchttücher nicht über Toilette und Kanalisation sondern über den Restmüll entsorgt werden.
Ansprechpartnerin für Rückfragen: Antje Hoffmann Umweltberatung Tel.: 02732 51-313 E-Mail: A.Hoffmann@Kreuztal.de
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