(wS/red) Kreuztal 02.04.2019 | Jobcenter und Sozialamt fühlen sich beide nicht zuständig
Anna W. kann es nicht glauben: bereits im Dezember 2018 stellte sie beim Jobcenter in Kreuztal einen Antrag auf ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt, da sie aufgrund ihrer körperlichen Behinderung ihre berufliche Tätigkeit reduzieren musste und dadurch klar war, dass ihr Verdienst ab dem 01. Januar nicht mehr ausreichen würde.
Mittlerweile ist „gähnende Leere“ in ihrem Portemonnaie denn noch immer schieben sich die zuständigen Behörden „den schwarzen Peter“ zu und verweisen auf die Zuständigkeit des jeweils anderen.
Im Dezember wurde der Antrag beim Jobcenter Kreuztal gestellt und zunächst sah es auch so aus, als ob sich das Jobcenter „zuständig fühlte“. Der Prozess der Antragstellung und Bewilligung zog sich jedoch in die Länge, da dem Jobcenter immer wieder neue Dinge einfielen, weitere Unterlagen nachgereicht und Fragen beantwortet werden sollten. Geld für Lebensunterhalt war jedoch nicht in Sicht. Zwischenzeitlich wollte dann das Jobcenter den LWL (Landschaftsverband Westfalen-Lippe) für die Kosten des Lebensunterhalts zuständig machen und Anna W. „solle doch da mal nachfragen“ – „schließlich bekäme sie ja schon vom LWL Leistungen der Eingliederungshilfe“. Dass sich diese Hilfe auf die Assistenz im Wohn- und Freizeitbereich bezieht und absolut gar nichts mit der finanziellen „Hilfe zum Lebens-Unterhalt“ zu tun hat, sollte den Mitarbeiter/innen des Jobcenters eigentlich klar sein!
Nachdem dieses „Missverständnis“ aus dem Weg geräumt war (nach unzähligen Telefonaten und E-Mail-Verkehr) wurde der Antrag plötzlich vom Jobcenter ganz abgelehnt mit der Begründung, dass Frau W. „nicht arbeitsfähig sei“ … obwohl Frau W. bereits seit 2012 als Bürofachkraft beim Verein INVEMA e.V. in Kreuztal beschäftigt ist!
Frau W. legte selbstverständlich Wiederspruch ein, den sie jedoch resigniert zurückzog, nachdem sie einen Tag später dann auch ein medizinisches Gutachten des Jobcenters erhielt, aus dem hervorging, dass sie aufgrund ihrer Behinderung als „dauerhaft erwerbsunfähig“ auf dem allgemeinen Arbeits-markt eingestuft wurde. Diese „Begutachtung“ erfolgte wohlgemerkt ohne irgendeine persönliche Begutachtung beim medizinischen Dienst sondern ausschließlich „aufgrund der Aktenlage“. Dass Frau W. nach wie vor an drei Tagen in der Woche im Verwaltungsbereich beim Verein INVEMA e.V. arbeitet, schien keinen zu interessieren.
Aufgrund dieser niederschmetternden Nachricht wandte sich dann Frau W. dem Sozialamt in Kreuztal zu, da ihr Erspartes sich langsam dem Ende neigte. Da sie ja nach wie vor noch mit 15 Stunden wöchentlich berufstätig ist und von daher die „Grundsicherung für Erwerbsunfähige“ eigentlich nicht in Frage kam, stellte sie beim Sozialamt einen Antrag auf „Hilfe zum Lebensunterhalt“.
Der Antrag wurde beim Sozialamt kurz „begutachtet“, bevor man ihn mit einem entsprechenden Schreiben, in dem man sich „für nicht zuständig erklärte“, wieder zurück schickte an das Jobcenter, welches aus Sicht des Sozialamtes doch eindeutig zuständig sei.
Und so liegt der „Ball der Zuständigkeit“ seit nunmehr schon wieder 2 Wochen beim Jobcenter, welches sich noch nicht wieder genötigt sah, darauf zu reagieren … Und so schwinden die Rücklagen von Frau W. weiterhin und das „leere Portemonnaie“ weckt mittlerweile nicht nur Existenzängste, sondern hindert Frau W. auch daran, am „normalen Leben“ teilzunehmen! Und so ist sie durch die „Verschiebetaktik“ der Behörden doppelt bestraft!
Stephan Lück, Geschäftsführer des Vereines INVEMA e.V., der Frau W. bei all den Gängen und Anträgen zu den Behörden unterstützt hat, kann die Praxis der Behörden nicht fassen: „Bereits im Dezember war klar, dass Frau W. zusätzliche Mittel benötigt, um ihren Lebensunterhalt stemmen zu können! Der Gesetzgeber hat mit § 44a SGB II für den Fall der Frage nach der Zuständigkeit klare Regeln vorgegeben: Hier steht, dass die „Agentur für Arbeit und der kommunale Träger (…) Leistungen der Grundsicherung erbringen“ bis über die Zuständigkeit entschieden wurde! Für mich liegt hier wieder ein klassischer Fall von Amtsmissbrauch und Untätigkeit vor!“
Frau W. hofft nun, dass die Behörden durch ihren Hilferuf in der Presse aktiv werden und sie bald wieder Geld in ihrem Portemonnaie findet, um wieder am Leben teilnehmen und sich das Notwendigste leisten zu können.
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