(wS/red) Siegen 21.10.2019 | Sieg, Ferndorfbach, Birlenbach, Alche, Weiß, Eisernbach: Karten der Siegener Überschwemmungsgebiete liegen aus
Die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten ist eine wichtige Vorsorgemaßnahme im Hochwasserschutz, die unmittelbare Auswirkungen zum Beispiel auf die Ausweisung von Baugebieten oder die Errichtung einzelner Gebäude in Gewässernähe hat.
In Nordrhein-Westfalen werden seit vielen Jahren die Überschwemmungsgebiete von hochwassergefährdeten Gewässern rechnerisch ermittelt und durch ordnungs-behördliche Verordnung festgesetzt. Dies geschieht derzeit erstmals auch im Stadtgebiet Siegen.
Die Bezirksregierung Arnsberg beabsichtigt, eine Verordnung zur Festsetzung der Überschwemmungsgebiete an folgenden Gewässern im Stadtgebiet zu erlassen:
Sieg, Ferndorfbach, Birlenbach, Alche, Weiß, Eisernbach.
Die Unterlagen zur Festsetzung der Überschwemmungsgebiete liegen derzeit bei der Umweltabteilung der Stadt Siegen im Rathaus Geisweid öffentlich aus (6. Etage, Zimmer 603). Interessierte haben noch bis zum 9. Dezember die Möglichkeit, den Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung und die Karten mit den geplanten Überschwemmungsgebieten während der allgemeinen Öffnungszeiten einzusehen.
Jeder, dessen Belange durch die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes berührt werden, kann bis zum Ablauf der Auslegungsfrist eine Stellungnahme zu den Unterlagen abgeben.
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