(wS/ots) BRD 22.12.2019 | Stellungnahme des Bundespolizeipräsidiums zum Beitrag „Wird die Bundespolizei zur Bundeswehr“ (Focus vom 21. Dezember 2019, S. 38 ff.)
Potsdam: In seiner gestrigen Ausgabe veröffentlichte das Magazin Focus einen Beitrag zu neuen Ausstattungen der Bundespolizei. Im Kern stellt der Artikel den polizeifachlichen Zweck bestimmter Beschaffungsvorgänge in Frage. Außerdem wird ein vermeintlich unabgestimmtes Vorgehen zwischen der Bundespolizei und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) unterstellt. Hierzu stellt das Bundespolizeipräsidium (BPOLP) die tatsächliche aktuelle Sachlage klar:
I. Alle deutschen polizeilichen Sicherheitsbehörden haben nach den terroristischen Angriffen seit Januar 2015 (Charlie Hebdo, Paris) ihre Einsatztaktiken und Ausstattungen überprüft sowie begonnen, ihre Verfahren gegen militärisch trainierte und ausgerüstete terroristische Täter anzupassen. Dieses Vorgehen wurde in den zuständigen Bund-Länder-Gremien abgestimmt und von der Bundespolizei mit Zustimmung des BMI umgesetzt. Zu diesem Zweck wurden die Haushaltsmittel ab 2016 regelmäßig verstärkt.
Dies betrifft vor allem die individuelle Schutzausstattung der Beamten, die Wirkausstattung von Mitteldistanzwaffen (z.B. MP 5) aber auch die Ausstattung mit geschützten Sonderfahrzeugen wie z.B. das Nachfolgefahrzeug für den seit den 80er Jahren verwendeten Sonderwagen 4 (SW 4) mit Waffenstationen für das Gewehr G 8 und die MP 5 (beide Waffen können Dauerfeuer schießen und unterliegen insofern dem KWKG).
II. Zu den drei in dem FOCUS-Artikel angesprochenen Waffensystemen folgende Anmerkungen zum Einführungsstand und deren Einsatzfähigkeit:
1. FLW 100 (Fernbedienbare Leichte Waffenstation): Das System ist vorschriftenkonform und abgestimmt mit dem Beschaffungsamt des BMI (BeschA BMI) beschafft worden. Angesichts der terroristischen Bedrohungslage bestand eiliger Handlungsbedarf, der nur mit einem am Markt für die bei der Bundespolizei zum damaligen Zeitpunkt bereits eingeführten EAGLE/ENOK-Fahrzeuge geeigneten und verfügbaren System erfüllt werden konnte.
Die Einführung der FLW 100 in die Bundespolizei ist noch nicht erfolgt. Eine Einsatzfreigabe erfolgt erst, wenn die polizeilichen Anforderungen an das System zufriedenstellend erfüllt werden.
In der Polizei ist der Einzelschuss einsatztaktisch wichtig. Zwischen einzelnen Schüssen verlangt das System eine vollständige Neujustierung. Im Einsatz ist das nicht gegeben. Unterbleibt dies, wird der Streukreis in Folge sehr groß. Das ist in der Bundespolizei grundsätzlich bekannt. Bei der Erprobung wurden diese Effekte beschrieben und das Waffensystem in der Folge nicht für den polizeilichen Einsatz freigegeben.
Aktuell arbeiten der Hersteller der Waffe und der Waffenstation gemeinsam mit der Bundespolizei an einer Änderung der Systemkonfiguration. Die Waffe wird baulich auf sicheres Einzelfeuer umgerüstet und die Waffenstation erhält eine veränderte Steuerung und angepasste Software. Beides wird zeitnah vorgenommen und erprobt. Im Ergebnis versprechen die Hersteller einen kleineren Streukreis und sicheres Einzelfeuer. Erst wenn das System den polizeilichen Anforderungen genügt, wird eine Einsatzfreigabe beim BMI beantragt werden.
2. MP 5: Die MP 5 ist verlässlich, erfüllt die Anforderungen und nach der Aufrüstung bleibt das auch für viele Jahre so. Im Bestand der Bundespolizei sind etwa 10.000 Maschinenpistolen. Etwa 3.000 davon werden durch Umrüstung verbessert (z.B. durch eine aufsetzbare Laservisierung). Die Kosten betragen für die jeweilige Umrüstung ca. 1.000 EUR je Waffe. Die zusätzlichen Anbauteile können in der Zukunft weiterverwendet werden, was die Wirtschaftlichkeit weiter verbessert. Die vom Focus beschriebenen vermeintlichen Verschleißausfälle an der Waffe, (z. B. beim Lauf) machen sich erst nach vielen tausend Schuss bemerkbar. Das sind nicht die Einsatzbedingungen der Bundespolizei. Die Konfiguration / Beschaffung / Erprobung / Einführung einer neuen Waffe dauert mehrere Jahre. Die Kosten dafür wären um ein Vielfaches höher. Hinzu kämen eine neue erforderliche Fortbildung aller Polizeivollzugsbeamten, um die Handhabungssicherheit zu trainieren und enorme Investitionen für Fortbildungseinrichtungen (z. B. spezielle Schießanlagen), die auf eine neue Waffe zuzulassen wären. Dies dauert sehr lange und ist sehr kostenintensiv. Auch in Bezug auf die MP5 ist die Vorgehensweise mit dem BMI abgestimmt.
3. Schiffsgeschütz Bofors 57 mm. Die (Wieder-)Bewaffnung der drei neuen Einsatzschiffe wurde vor dem Hintergrund der aktuellen terroristischen Bedrohungslage und möglicher Auslandseinsätze im Detail zwischen BMI und BPOLP geprüft und schließlich vom Bundesminister des Innern mit Erlass freigegeben. Die einsatztaktischen Anforderungen beinhalteten auch und vor allem die Abgabe eines gezielten Einzelschusses (Schuss vor den Bug und Schuss in die Ruderanlage, um das Schiff manövrierunfähig zu machen). Diese Anforderungen als K.O.-Kriterium erfüllte im Zusammenhang mit den schiffbaulichen Voraussetzungen nur die BOFORS-Waffe. Eine sinnvolle und umfassende Erprobung wird nach Installation der Waffen im System mit dem Schiff erfolgen. Im Übrigen ist diese BOFORS-Waffe in vielen Ländern bewährt, so etwa bei der U.S. Coast Guard, in Schweden, Norwegen, Kroatien, Mexiko, Kanada, Finnland, Montenegro, Irland.
4. Barett: Das Barett ist in vielen Landespolizeien lange erprobt und eingeführt. So verfügen bspw. die Landespolizeien in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Berlin bis hin zur zivilen Hilfsorganisation THW über diese Ausstattung. Das Barett wird nun auch in der Bundespolizei sukzessive eingeführt. Es ist keine speziell militärische Kopfbedeckung und knüpft auch an polizeiliche Traditionen an.
Anzeige/Werbung – Jetzt clever werben bei wirSiegen.de – Infos hier