(wS/red) Hilchenbach 17.08.2020 | Nach Eingang der Wahlbenachrichtigung können Wahlberechtigte, die durch Briefwahl wählen möchten, diese beantragen.
Der Antrag ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt und kann vollständig ausgefüllt an die Stadt Hilchenbach zurückgesandt werden. Ebenso möglich ist eine E-Mail, aus der alle benötigten Daten hervorgehen müssen. Die Stadtverwaltung empfiehlt allerdings, den Briefwahlantrag online zu stellen.
Wegen der Corona-Pandemie werden die Wählerinnen und Wähler gebeten, von einem persönlichen Besuch im Rathaus zur Beantragung und Abholung der Wahlunterlagen abzusehen. Auf schriftlichen Antrag werden die Wahlunterlagen schnellstmöglich zugesandt.
Empfehlung: Antrag auf Briefwahl online stellen!
Der Online-Briefwahlantrag ist zu finden im Internet-Auftritt der Stadt Hilchenbach unter www.hilchenbach.de unter Aktuelles ‑ Nachrichten.
„Beachten Sie dabei bitte, dass ihre Eintragungen mit den Einwohnerdaten verglichen werden. Verwenden Sie daher keine Abkürzungen, sondern schreiben Sie die persönlichen Angaben wie auf der Wahlbenachrichtigung angegeben aus und richtig“, betont der zuständige Wahlsachbearbeiter Peter Krautheim. Zum Beispiel ist Straße statt Str. oder Strasse einzutragen. Für die Beantragung sind außerdem die Nummern im Wählerverzeichnis und des jeweiligen Wahlbezirks anzugeben.
Der Online-Briefwahlantrag wird direkt an das Wahlbüro der Stadt Hilchenbach weiter geleitet, das sich im Rathaus befindet. Der Antrag wird dort bearbeitet und Antragstellende erhalten zeitnah die für die Briefwahl benötigten Unterlagen zugesandt.
Der Online-Briefwahlantrag steht bis Donnerstag, 10. September, 16.00 Uhr, zur Verfügung, da nur bis zu diesem Zeitpunkt eine rechtzeitige Versendung sichergestellt werden kann.
Anschließend können Wahlscheinanträge noch persönlich im Rathaus bis zum 11. September 2020, 12.00 Uhr beantragt werden. Corona-bedingt ist dazu möglichst ein Termin mit Carolin Lerchner unter 02733/288-215 zu vereinbaren, die die Wahlunterlagen dann zur Verfügung stellen wird. Nur bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Wahlberechtigte auch noch am Wahltage, Sonntag, dem 13. September 2020, die Wahlunterlagen von 8.00 bis 15.00 Uhr im Rathaus erhalten.
Die Stadtverwaltung bittet zu beachten, dass derjenige, der einen Antrag für einen anderen Menschen stellt, eine schriftliche Vollmacht benötigt.“
Anzeige/Werbung – Jetzt clever werben bei wirSiegen.de – Infos hier