(wS/nk) Neunkirchen 20.05.2021 | Das Freibad des Familienbades Freier Grund öffnet am Samstag.
Wer negativ getestet, geimpft oder genesen ist, kann ab 9.00 Uhr wieder seine Bahnen im Nichtschwimmer- und Schwimmerbereich ziehen.
Einen kleinen Wehrmutstropfen gibt es jedoch noch: Die landesrechtliche Regelung sieht nämlich vor, dass die Bäder nur „zum Zwecke der Sportausübung“ geöffnet werden dürfen.
Das heißt, dass Badegäste das Freibad zunächst ausschließlich zum Schwimmen nutzen können. Der Aufenthalt auf der Liegewiese ist vorläufig noch nicht gestattet. Dies ändert sich jedoch, sobald der Inzidenzwert fünf Tage lang konstant unter 50 liegt. Im Bad selbst herrscht Maskenpflicht (außer im Becken und in den Duschbereichen).
„Das ist ein kleiner Schritt in Richtung Normalität“, freut sich Geschäftsführer Marco Schwunk über die Öffnung. „Auch, wenn es derzeit leider noch Einschränkungen gibt, bin ich mir sicher, dass die Möglichkeit wieder schwimmen zu können gut angenommen wird.“
Zunächst ist die Zahl der Besucher begrenzt. Jeweils 40 Personen können sich im Schwimmer- und Nichtschwimmerbereich aufhalten. Sollte sich dieses Konzept bewährt und der Inzidenzwert weiter sinken, soll die Zahl der Badegäste erhöht werden.
„Im Idealfall können während der Sommerferien wieder bis zu 800 Personen eingelassen werden“, informiert Schwunk.
Die Aufenthaltsdauer im Bad ist auf 3 Stunden begrenzt. Der Kiosk hat geöffnet: Der Verzehr von Speisen und Getränken beschränkt sich auf die Tische im Außenbereich. Hier können maximal 5 Personen aus zwei verschiedenen Haushalten an einem Tisch Platz nehmen, wobei Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt werden und Paare unabhängig von den Wohnverhältnissen lediglich als ein Hausstand gelten.
Dennoch ist eine Vorab-Online-Reservierung des Badbesuchs nicht erforderlich: Die Auslastung des Bades wird übersichtlich auf der Homepage des Familienbades www.familienbad-neunkirchen.de dokumentiert. Wer einen Besuch plant, kann sich hier einfach kurz vorher informieren.
Kinder bis zum Eintritt des Schulalters sind von der Testpflicht befreit ebenso wie vollständig Geimpfte oder Genesene. Geimpfte Personen bringen bitte den Impfausweis mit, Genesene den Nachweis vom Gesundheitsamt sowie die zugesandten Bescheinigungen, diese sind max. 6 Monate (ab Zeitpunkt der Feststellung Erkrankung) und frühestens 28 Tage (nach Feststellung) gültig. Alle übrigen Besucher legen bitte einen durch eine offizielle Teststelle bestätigten negativen Test vor. Dieser darf maximal 48 Stunden alt sein. Eine Übersicht der Teststellen ist unter dieser Adresse zu finden: https://www.siegen-wittgenstein.de/schnelltests. Die Vorlage des Tests muss zusammen mit einem amtlichen Ausweisdokument erfolgen.