Bundesgerichtshofs urteilt zum Verwaltungskostenbeitrag von Studiendarlehen der Darlehenskasse der Studierendenwerke

(wS/Si) Siegen 04.05.2022 | Bundesgerichtshofs urteilt zum Verwaltungskostenbeitrag von Studiendarlehen der Darlehenskasse der Studierendenwerke

Der Verwaltungskostenbeitrag, den die Darlehenskasse der Studierendenwerke (Daka) für ihre zinslosen Studiendarlehen erhebt, ist rechtens. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Ein studentischer Darlehensnehmer hatte gegen die 5 % Verwaltungskostenbeitrag geklagt, die die Daka bezogen auf die Darlehenssumme erhebt. Nach zwei Urteilen auf lokaler und auf Landesebene wurde die Frage jetzt vom BGH abschließend beurteilt – mit dem Ergebnis, dass die 5 % Verwaltungskostenbeitrag rechtens und angemessen sind.

Detlef Rujanski, Daka-Vorstandsvorsitzender und Geschäftsführer des Studierendenwerks Siegen, erläutert, warum das trotzdem eine gute Nachricht für die Studierenden ist und warum die gemeinnützige Förderbank nicht etwa auch gänzlich auf die Erhebung von Gebühren verzichten könnte: „Unsere Studiendarlehen sind zinsfrei, das ist unser Alleinstellungsmerkmal. Die 5 % Verwaltungskostenbeitrag decken bei weitem nicht unsere tatsächlichen Kosten. Der Bundesgerichtshof anerkennt, dass wir als Daka ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig sind. Wir wollen mit unseren zinslosen Darlehen Studierenden in finanzieller Not helfen, ihr Studium zu schaffen. Wir sind nicht gewinnorientiert und wollen uns mit Verwaltungsgebühren nicht bereichern. Die Studierenden haben mit den Darlehen der Daka absolute Planungssicherheit und Berechenbarkeit. Sie kennen von Anfang an die exakte Darlehens- und Rückzahlungssumme. Das ist höchste Transparenz. Dafür stehen wir als Daka.“

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Hintergrund: Darlehenskasse der Studierendenwerke (Daka)
Die vor fast 70 Jahren gegründete Daka der Studierendenwerke hat im Jahr 2020 571 Studierende mit Darlehen in einem Gesamtwert von 3,85 Millionen Euro unterstützt. Die durchschnittliche Darlehenshöhe betrug 6.750 Euro. Bis zu 12.000 Euro Darlehenshöchstbetrag können Studierende bei der Daka beantragen; im Monat können das bis zu 1.000 Euro sein. Für einen Auslandsaufenthalt können bis zu 6.000 Euro beantragt werden. Diese werden vor Reiseantritt vollständig ausgezahlt. Zur Deckung der Verwaltungskosten werden 5 % des Auszahlungsbetrags einbehalten. Die Darlehenskasse der Studierendenwerke e.V. (Daka) ist bundesweit die größte Darlehenskasse von Studierendenwerken.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.daka-darlehen.de/

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