Neuer Fall von Geflügelpest in Bad Laasphe – Vermutlich Tiere mehrerer Aussteller der Kreisverbandsschau in Feudingen betroffen

(wS/bl) Bad Laasphe 05.12.2022 | Erneut wurde im Kreis Siegen-Wittgenstein die Geflügelpest nachgewiesen. Betroffen ist ein Bestand von 17 Hühnern eines Rassegeflügelzüchters in Bad Laasphe. Der Züchter hatte noch am letzten Novemberwochenende an der Kreisverbandsschau der Wittgensteiner Rassegeflügelzüchter in Bad Laasphe-Feudingen teilgenommen.

In der vergangenen Woche hatte der Tierhalter dem Kreisveterinäramt das Verenden eines Huhnes gemeldet. Das Tier wurde noch am Freitag in der Pathologie des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes (CVUA) in Arnsberg untersucht und die aviäre Influenza nachgewiesen. Daraufhin wurden die Proben an das nationale Referenzlabor FLI weitergeleitet, welches den Nachweis des hoch padogenen Influenza A-Virus (Subtyp H5N1, Geflügelpest) erbrachte.

Mittlerweile wurden dem Kreisveterinäramt von weiteren Teilnehmern der Kreisverbandsschau verendete Tiere gemeldet. Diese Hühner werden ebenfalls zur Untersuchung zum CVUA gebracht. Bereits am vergangenen Samstag hat auch das Veterinäramt des Kreises Marburg-Biedenkopf mitgeteilt, dass bei Tieren eines hessischen Züchters, der ebenfalls an der Schau in Feudingen teilgenommen hatte, das Vogelgrippevirus nachgewiesen wurde. Die Tiere des Bestandes wurden bereits getötet.

Derzeit nehmen die Veterinäre des Kreises Kontakt zu allen Ausstellern, die an der Schau beteiligt waren, auf. Zudem laufen die epidemiologischen Ermittlungen, um gegebenenfalls den Herd der Infektion zu ermitteln und die weitere Ausbreitung einzudämmen. Sobald die Untersuchungsergebnisse der am Wochenende eingegangenen Hühner vorliegen, wird das Kreisveterinäramt neue Schutz- und Überwachungszonen ausweisen.

Zum aktuellen Zeitpunkt sieht das Veterinäramt des Kreises keine Verbindung zum Vogelgrippeausbruch Ende Oktober in Siegen. Die dortigen Schutz- und Überwachungszonen wurden zwischenzeitlich aufgehoben. Bei diesem Fall von Geflügelpest handelte es sich um einen Ausbruch aufgrund eines Zukaufs von Hühnern aus einem infizierten Bestand eines Händlers. Bei Rassegeflügelzüchtern steht das Züchten und Halten besonderer Rassen im Vordergrund und weniger das Erzeugen von Hühnereiern. Das Austauschen und Ausstellen von Hühnern birgt aber mit Blick auf die Verbreitung von Krankheiten eine besondere Gefahr. Das Kreisveterinäramt bittet deshalb alle Geflügelhalter in Siegen-Wittgenstein eindringlich darum, Auffälligkeiten in ihren Beständen umgehend zu melden. Kontakte wie die Weitergabe oder der Austausch von Tieren sollten unbedingt vermieden werden.

Die anzeigepflichtige Geflügelpest wird durch krankmachende Vogelgrippe-Viren (HPAI-Viren) verursacht. Die Viren werden durch Wildvögel, in der Regel durch Wassergeflügel wie beispielsweise Enten und Gänse, in Hausbestände übertragen.

Die Übertragungswege können vielseitig sein, etwa über Ausscheidungen oder die gemeinsame Nutzung von Wasserquellen durch Haus- oder Wildgeflügel. Das Ansteckungsrisiko für Menschen ist äußerst gering!

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