Wilnsdorf sucht ehrenamtliche Richter – Schöffenwahl für Amtszeit 2024-2028

(wS/wi) Wilnsdorf 28.02.2023 | In diesem Jahr werden bundesweit Schöffen und Jugendschöffen für die kommende Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Auch die Gemeinde Wilnsdorf hält Ausschau nach Bewerbern für dieses wichtige Ehrenamt.

Gesucht werden Personen, die am Amtsgericht Siegen und Landgericht Siegen als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Zudem sucht der Kreis Siegen-Wittgenstein für den Bereich der Gemeinde Wilnsdorf weitere Personen für die Wahl der Jugendschöffen. Aus den Vorschlägen des Gemeinderates und des Jugendhilfeausschusses des Kreises wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Schöffen und Jugendschöffen.

Wer kann „ehrenamtlicher Richter“ werden?

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde Wilnsdorf wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Außerdem sollten die Bewerberinnen und Bewerber gesundheitlich (geistig und körperlich) geeignet sein, den Sitzungsdienst auszuüben sowie die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen zudem über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Von der Wahl ausgeschlossen sind Personen, die zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft oder die aufgrund eines Richterspruchs unfähig sind, öffentliche Ämter auszuüben. Auch Personen im Religionsdienst sowie hauptamtlich in oder für die Justiz tätige Personen wie Richterinnen und Richter, Rechtsanwältinnen und -anwälte, Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, Bewährungshelferinnen und -helfer oder Strafvollzugsbedienstete sollen nicht gewählt werden.

Welche Eigenschaften muss ein Schöffe mitbringen?

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Wie können sich Interessierte bewerben?

Bewerbungen können bis zum 31. März 2023 an die Gemeinde Wilnsdorf gesendet werden, z.Hd. Herrn Frank Neuser, Marktplatz 1, 57234 Wilnsdorf. Die Formulare sind auf der Website der Gemeinde Wilnsdorf unter www.wilnsdorf.de/schoeffenwahl zu finden.

 

[plista widgetname=plista_widget_slide]