Wohin mit überschüssigem Boden? Entsorgung von Erdaushub in der Natur nicht erlaubt

(wS/ si) Siegen 14.03.2023 | Wo gebaut wird, da fällt oft eine große Menge Boden bzw. Erde an. Doch wohin damit, wenn auf dem eigenen Baugrundstück kein Platz ist und es auch keine privaten Verwendungsmöglichkeiten gibt? Vor dieser Frage stehen häufig Hauseigentümer oder Bauherren, wenn es z.B. um die Gestaltung eines eigenen Bauprojektes oder der Außenanlage geht. Kann Bodenaushub nicht sachgerecht auf einem Bau- bzw. Gartengrundstück weiterverwendet werden, muss dieser auf einer zugelassenen Erddeponie entsorgt werden.

„Boden in seiner ursprünglichsten Form ist eine sehr begrenzte und wertvolle Ressource“, sagt Kreis-Umweltdezernent Arno Wied. „Er filtert und speichert Wasser, stellt Nährstoffe zur Verfügung und ist Lebensraum für viele Erdbewohner. In der Land- und Forstwirtschaft gilt er als wichtiges Kapital, aus dem nachwachsende Rohstoffe und gesunde Lebensmittel produziert werden können. Einmal zerstört, steht der Boden für viele wichtige Funktionen des Naturhaushalts nicht mehr zur Verfügung. Allein im Kreis Siegen-Wittgenstein gelten rund 30 Prozent der Böden als hoch schutzwürdig.“

Wird also überschüssige Bodenmasse, in der sich auch häufig noch Teile von Bauschutt befinden können, in der Natur entsorgt, kann das den dort vorhandenen Boden so stark beanspruchen, dass er für den Naturhaushalt und das Ökosystem unwiederbringlich zerstört wird.

Aus Gründen des Umweltschutzes ist es daher unter keinen Umständen erlaubt, Erdaushub im Wald oder an anderer Stelle in der freien Natur zu entsorgen. Das gilt auch, wenn es sich bei dieser Fläche um ein eigenes Grundstück handelt. Illegale Anschüttungen und Ablagerungen werden als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet.

Die sachgerechte Entsorgung von Erdaushub kann über das Service-Portal des Kreises unter portal.siegen-wittgenstein.de angemeldet werden. Auskunft geben außerdem die Untere Naturschutzbehörde oder die Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde des Kreises unter unb@siegen-wittgenstein.de oder umwelt@siegen-wittgenstein.de.

 

Förderprojekt „Endlich ein ZUHAUSE!“  Auftaktveranstaltung am 29. März

Wohnungslosigkeit ist nach Hunger die schlimmste Form von Armut und jeder wohnungslose Mensch ist einer zu viel. Wie viele andere Städte und Kreise steht auch der Kreis Siegen-Wittgenstein vor wachsenden Problemen bei der Bekämpfung von Obdachlosigkeit. Aus diesem Grund beteiligt sich der Kreis seit 2022 gemeinsam mit örtlichen Trägern der Wohnungslosenhilfe am Förderprogramm „Endlich ein ZUHAUSE!“ im Rahmen der Landesinitiative gegen Wohnungslosigkeit. Am Mittwoch, 29. März 2023, um 10 Uhr, findet in der Aula des Kulturhauses Lÿz, St. Johann Str. 18, 57074 Siegen, die Auftaktveranstaltung „Endlich ein Zuhause Siegen-Wittgenstein“ statt.

Ziel der Veranstaltung ist es, die Bekanntheit des Projektes zu steigern und für eine engere Kooperation aller Akteure und Institutionen zu sorgen, die im Kreis für die Prävention und Bekämpfung von Wohnungslosigkeit relevant sind. Dazu gehört neben Trägern der Wohnungslosenhilfe und anderer Hilfsangebote, z.B. Sucht- oder Schuldenberatung, sowie den Kommunen insbesondere auch die Wohnungswirtschaft, also private oder gewerbliche Vermieter. Auch Banken, Bauunternehmen und Vertreter der Politik sind eingeladen, an der Veranstaltung teilzunehmen und gemeinsam über Möglichkeiten zu diskutieren, wie Wohnungsnot in Siegen-Wittgenstein nachhaltig bekämpft werden kann.

Begleitet wird die Veranstaltung durch die Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung (GISS), die das Förderprojekt auf Landesebene wissenschaftlich evaluiert und zuvor für die Wohnungslosenberichterstattung des Bundes verantwortlich war. Moderiert wird die Veranstaltung von der Beraterin Andrea Dittmann.

Interessierte können sich bis Mittwoch, 22. März 2023, per Mail an sozialplanung@siegen-wittgenstein.de zu der Veranstaltung anmelden.

„Endlich ein ZUHAUSE!“  wird im Kreis Siegen-Wittgenstein von einem Trägerverbund aus Diakonie, Caritas und Alternative Lebensräume GmbH mit einer Laufzeit bis 2025 und finanzieller Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) umgesetzt.

Neben dem Aufbau von Netzwerkstrukturen zur lokalen Wohnungswirtschaft werden sogenannte „Kümmerer“ etabliert, die bei Schwierigkeiten im Mietverhältnis als Ansprechpartner für Mieter und Vermieter vermitteln und Wohnungsverluste verhindern sollen. Ein weiteres erklärtes Ziel ist die Akquise von Wohnraum und die Vermittlung von Wohnungslosen in reguläre Mietverhältnisse.

Weitere Informationen zum Projekt und Kontaktdaten der Projektträger gibt es unter www.siegen-wittgenstein.de/endlich-ein-zuhause.

 

 

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