(wS/ig) Siegen 21.03.2024 | Ganz oben arbeiten – mit abgesichertem Lohn nach unten: Ab sofort gilt für Dachdecker im Kreis Siegen-Wittgenstein ein neuer Mindestlohn. Darauf hat die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hingewiesen. „Keiner, der als Geselle auf dem Dach arbeitet, darf mit weniger als 15,60 Euro pro Stunde nach Hause gehen. Bei ungelernten Arbeitskräften sind es 13,90 Euro“, so Friedhelm Kreft.
Der Bezirksvorsitzende der IG BAU Westfalen Mitte-Süd wertet den neuen Branchen-Mindestlohn für das Dachdeckerhandwerk als wichtige „Lohn-Haltelinie“ auf dem Dach: „Wer als Dachdecker lediglich den Branchen-Mindestlohn verdient, hat damit ab März auf einen Schlag rund 135 Euro mehr auf dem Konto – Ungelernte rund 101 Euro. Der faire Lohn fürs Dach sieht allerdings anders aus: Der Tariflohn liegt aktuell bei 21,12 Euro pro Stunde“, so Kreft.
Die neue Lohnuntergrenze gelte für jeden Gesellen, der auf dem Dach arbeite. „Der Mindestlohn ist allgemeinverbindlich“, sagt Friedhelm Kreft. Dafür hätten sich die IG BAU und der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks stark gemacht, um dem Lohndumping auf dem Dach einen Riegel vorzuschieben. Anfang nächsten Jahres steige der Dach-Mindestlohn nochmals – dann auf glatte 16 Euro (14,35 Euro bei Nicht-Fachkräften) pro Stunde. Insgesamt gibt es im Kreis Siegen-Wittgenstein nach Angaben der Arbeitsagentur 57 Dachdeckerbetriebe mit derzeit rund 430 Beschäftigten.
Mehr Infos zum Lohn auf dem Bau gibt es bei der IG BAU Westfalen Mitte-Süd:
023 81 – 1 20 25 oder hamm@igbau.de
Foto: Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt