Plötzlicher Reifenplatzer in Raumland: Auto prallt gegen Hauswand – Verkehrsteilnehmer verweigern Hilfe, eine Person schwer verletzt

(wS/red) Bad Berleburg 28.09.2024 | In der Ortsdurchfahrt von Raumland in Richtung Hemschlar hat sich am Samstagmorgen ein schwerer Verkehrsunfall ereignet. Ein Mitfahrer eines Pkw musste mit dem Notarztwagen ins Krankenhaus gebracht werden. Doch bis Hilfe bei dem verunfallten Fahrzeug eintraf, dauerte es zunächst ein wenig – Autofahrer, die von einem Pkw-Insassen mit einer Taschenlampe angehalten und um Hilfe gebeten wurden, fuhren nämlich einfach an der Unfallstelle vorbei und setzten auch keinen Notruf ab. Die Unfallstelle war jedoch eindeutig zu erkennen: Direkt auf der B 480 war ein Pkw mit drei Insassen in eine Hauswand geprallt. Schließlich kam ein junger Mann an der Unfallstelle vorbei, der anhielt und Erste Hilfe leistete.

Der junge Unfallfahrer war mit seinem Ford Focus von Raumland in Richtung Hemschlar unterwegs, als plötzlich ein Reifen platzte. Dadurch verlor der Mann die Kontrolle über den Wagen und fuhr über eine kleine Begrenzungsmauer und zwei Verkehrsschilder, bevor er an einer Hauswand einschlug und dort zum Stehen kam.

Die Besatzungen des DRK-Rettungswagens aus Bad Berleburg sowie der Bad Berleburger Notarzt und die Feuerwehren aus Raumland und Berghausen wurden neben zwei Streifenwagen der Polizei zum Unfallort alarmiert. Der verletzte Beifahrer wurde vor Ort erstversorgt und dann mit dem Notarztwagen ins Krankenhaus gebracht. Die Feuerwehren kümmerten sich um das Abstreuen auslaufender Betriebsstoffe, stellten den Brandschutz sicher und halfen bei der Bergung des Unfallfahrzeuges. Die B 480 blieb im Bereich „Am Böhl/Markhäuser Hof“ einseitig gesperrt. Mithilfe eines Krans wurde das Unfallfahrzeug schließlich geborgen.

Das Haus an der B480 ist nicht zum ersten Mal von einem Unfall betroffen. In der Vergangenheit kam es bereits mehrfach zu Einsätzen an dem Wohnhaus, weil Autos in die Hauswand oder die Treppe vor dem Haus gekracht waren.

Die Polizei weist aus gegebenem Anlass noch einmal darauf hin, dass es sich um einen Straftatbestand handelt, bei einem Unfall keine Erste Hilfe zu leisten. Im Strafgesetzbuch regelt Paragraph 323c, dass Personen, die in einer Notlage nicht helfen, mit einer Geldbuße oder Freiheitsstrafe bestraft werden können.


Fotos: wirSiegen.de
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