Bundesweite Prüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Gemeinsame Kontrollen zur Bekämpfung der Clankriminalität

(wS/ots) Siegen 10.12.2024 | Über 80 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund waren verteilt auf seine Standorte Gelsenkirchen, Hagen, Siegen und Dortmund am 06. Dezember 2024 im Einsatz, um auf Grundlage des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes verdachtsunabhängige Prüfungen zur Bekämpfung der Clankriminalität durchzuführen. Neben dem Zoll waren auch die Polizeien der Länder, Ordnungsämter, Landesfinanzbehörden und Ausländerämter bei der groß angelegten bundesweiten Aktion mit insgesamt 45 Beschäftigten vertreten. Die Kontrollen erfolgten beispielsweise im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, im Einzelhandel (Getränkeeinzelhandel, Kioske und Tankstellenshops) und im Bereich Sicherheitsdienstleistungen. Die Zöllnerinnen und Zöllner befragten insgesamt 124 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und prüften in acht Unternehmen Geschäftsunterlagen.

Bei den Befragungen und Prüfungen ergaben sich bislang in 35 Fällen der Verdacht auf Verstoß gegen die Zahlung des Mindestlohns (FKS Dortmund: 10; FKS Gelsenkirchen: 19; FKS Hagen: 4; FKS Siegen: 2), in 17 Fällen der Verdacht auf Beitragsvorenthaltung, also keine Anmeldung oder Beitragszahlung an die Sozialversicherungen (FKS Dortmund: 4; FKS Gelsenkirchen: 2; FKS Hagen: 10; FKS Siegen: 1), in 7 Fällen Anhaltspunkte für die Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis (FKS Dortmund: 3; FKS Gelsenkirchen: 1; FKS Hagen: 1; FKS Siegen: 2) und in 6 Fällen Anhaltspunkte für Leistungsmissbrauch, in dem der/die Arbeitnehmer*in der leistungsgewährenden Stelle seine/ihre Arbeitsaufnahme verschwiegen hat (FKS Dortmund: 2; FKS Gelsenkirchen: 2; FKS Hagen: 2; FKS Siegen: 0).

Abgesehen von der Feststellung von Verstößen ging es den Behörden bei diesem Einsatz insbesondere darum, delikts- und behördenübergreifend Erkenntnisse über Clanaktivitäten und unrechtmäßige Strukturen zu gewinnen. Die Prüfung setzt ein deutliches Zeichen, dass Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Gesellschaft nicht toleriert werden. Vielmehr gilt es, das Unrechtsbewusstsein zu steigern, redliche Unternehmen zu schützen sowie einen fairen Wettbewerb sicherzustellen.

Symbolbild ots
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