Bundestagswahl am 23. Februar 2025: Hinweise zum Versand der Wahlbenachrichtigung und zur Briefwahl

(wS/si) Siegen 08.01.2025 | Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Dazu werden ab Mittwoch, 22. Januar 2025, die Wahlbenachrichtigungen in Briefform verschickt. Alle Wahlberechtigten, die bis zum 1. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, werden gebeten, sich mit dem (Brief-)Wahlbüro in Verbindung zu setzen.

Wahlberechtigt ist entsprechend den Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes (BWG), wer am Wahltag Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist, das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat (also spätestens am 23. Februar 2007 geboren ist) und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält. Alle aufgrund der Eintragung im Melderegister zum Stichtag 12. Januar 2025 Wahlberechtigten werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen.

Stimmabgabe im Wahllokal

Zur Stimmabgabe im Wahllokal sollte die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden. Kann die Wahlbenachrichtigung nicht vorgelegt werden, können Wählerinnen und Wähler alternativ den Personalausweis oder den Reisepass vorzeigen.

Sollten im Einzelfall Zweifel am Wahlrecht bestehen – zum Beispiel, weil eine Wahlbenachrichtigung nicht bis Anfang Februar zugestellt wurde – wird eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Wahlbüro empfohlen.

Das Wahlbüro im historischen Ratssaal (Rathaus Oberstadt) öffnet am Freitag, 7. Februar 2025, und ist montags bis donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr besetzt. Zuvor sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits ab Montag, 20. Januar 2025, telefonisch unter 0271 404-1000 sowie per E-Mail an wahlen@siegen.de erreichbar.

Hinweise zur Briefwahl

Die Stadt Siegen gehört zum Wahlkreis-Nr. 147 Siegen-Wittgenstein. Wer innerhalb dieses Wahlkreises in einem anderen Wahlbezirk als dem auf der Wahlbenachrichtigung eingetragenen Wahlbezirk oder durch Briefwahl wählen möchte, kann dies postalisch mittels eines frankierten Postbriefes formlos oder unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigung an Stadt Siegen, Wahlbüro, Rathaus/ Markt 2, 57072 Siegen (es können mehrere Anträge in einem Postbrief zugestellt werden), per E-Mail an wahlen@siegen.de, online oder ab Freitag, 7. Februar 2025, persönlich im (Brief-)Wahlbüro beantragen – jeweils unter Angabe des Namens, Vornamens, Geburtsdatums und der vollständigen Anschrift in Siegen. Bei persönlicher Vorsprache im Wahlbüro besteht außerdem die Möglichkeit direkt vor Ort zu wählen.

Der Online-Briefwahlantrag steht ab Montag, 27. Januar 2025, unter www.siegen.de zur Verfügung. Die Frist für die Online-Beantragung endet am Dienstag, 18. Februar 2025, um 12.00 Uhr. Nach diesem Zeitpunkt kann eine postalische Zustellung nicht mehr gewährleistet werden.

Nach dem geltenden Wahlrecht dürfen im Interesse aller Wahlberechtigten zur Vermeidung von Wahlmissbrauch telefonisch keine Anträge entgegengenommen werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros bitten hierfür um Verständnis.

Wählerinnen und Wähler, die zwischenzeitlich verreisen und vor dem Wahlwochenende 22./ 23. Februar 2025 nicht mehr zurückkehren, werden gebeten, zusätzlich ihre Reiseanschrift anzugeben. Wichtig ist, dass der rote Wahlbrief bis spätestens am Wahlsonntag, 23. Februar 2025, 18.00 Uhr, im Rathaus Siegen, Markt 2, 57072 Siegen, eingegangen ist.

Wer die Briefwahlunterlagen für einen anderen entgegennehmen möchte, muss schriftlich zur Empfangnahme berechtigt sein. Die Berechtigung kann formlos oder unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erklärt werden. Um Missbrauch vorzubeugen, darf die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten; dies hat sie vor Empfang der Unterlagen schriftlich zu versichern.

Wichtiger Hinweis

Wahlscheine können grundsätzlich nur bis zum zweiten Tag vor der Wahl (Freitag, 21. Februar 2025), 15.00 Uhr, beantragt werden. Im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung ist eine Beantragung noch bis 15.00 Uhr am Wahltag möglich.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl (Samstag, 22. Februar 2025), 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Wählerinnen und Wähler sollten beachten, dass mit dem Stimmzetteldruck aufgrund der für diese vorgezogene Bundestagswahl geltenden verkürzten gesetzlichen Fristen erst später als bei regulären Wahlen begonnen werden kann. Dies führt auch zu einem erheblich verkürzten Zeitraum für die Ausübung der Briefwahl. Aus diesem Grund wird seitens des Wahlamtes ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Wahlberechtigten dafür sorgen müssen, dass die Wahlbriefe rechtzeitig im Rathaus eintreffen.

Das Arbeitsgruppe Wahlen empfiehlt daher, die Gelegenheit zur persönlichen Abholung der Unterlagen im (Brief-)Wahlbüro Rathaus Siegen oder – sofern möglich – verstärkt die Urnenwahl zu nutzen.

Das Reichstagsgebäude am Platz der Republik in Berlin ist seit 1999 Sitz des Deutschen Bundestages

 

Foto: Andreas Trojak / wirSiegen.de.

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