(wS/bu) Burbach 21.08.2025 | Die Burbacher Gemeindewerke konnte am späten Dienstagnachmittag in Absprache mit dem Gesundheitsamt des Kreises sowie dem Wasserverband Siegen-Wittgenstein mit der
Desinfektion eines ersten Teilbereichs der Trinkwasser-Versorgung beginnen, um der Belastung
durch den Keim Pseudomonas aeruginosa entgegenzuwirken. Aufgrund der Maßnahme kann es zu
einem wahrnehmbaren Chlorgeschmack bzw. -geruch des Wassers und an den Entnahmestellen
(Wasserhähne, Duschen etc.) kommen. Geplant ist, ab Donnerstag in den weiteren betroffenen
Versorgungszonen mit der Desinfektion zu beginnen.
Das Abkochgebot in den Ortschaften Burbach, Wahlbach, Würgendorf, Lippe und Lützeln bleibt
trotz der Desinfektionsmaßnahmen bis zum Vorliegen von zwei negativen Wasserproben bis auf
Weiteres bestehen. Die Dörfer Holzhausen, Nieder- und Oberdresselndorf sowie Gilsbach sind nicht
betroffen, da sie nicht mit der Wasserversorgung der belasteten Bereiche in Verbindung stehen.
Dennoch wurden auch hier vorsorglich Beprobungen vorgenommen.
Folgende WICHTIGE ANWEISUNGEN sind hierbei zu befolgen
Trinkwasser muss vor der Verwendung abgekocht werden für:
- Trinken und alle Getränkezubereitung
- Zubereitung von Speisen und Getränken (auch Abwaschen von Gemüse, Obst und Salat)
- Zähneputzen
- Mundspülung
- Reinigung von Wunden
- Spülen von Säuglings- und Kleinkindernahrung sowie Geschirr
So kochen Sie Wasser richtig ab:
- Wasser sprudelnd aufkochen
- Mindestens 3 Minuten kochen lassen
- Abkühlen lassen vor Verwendung
- Abgekochtes Wasser max. 24 Stunden bei Raumtemperatur aufbewahren
Unbedenklich ohne Abkochen sind:
Waschmaschine
Duschen und Baden (Wasser nicht schlucken!)
Geschirrspüler bei Temperaturen über 60°C
Toilettenspülung
- Gartenbewässerung
Es wird keine Verwendung empfohlen von: - Haushalts-Wasserfiltern (bieten keinen ausreichenden Schutz)
- Chemischen Desinfektionsmitteln für Trinkwasser
Besondere Vorsicht ist geboten für: - Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen
- Personen mit geschwächtem Immunsystem
- Schwangere
Aufhebung des Abkochgebots:
Das Abkochgebot wird erst aufgehoben, wenn mindestens zwei aufeinanderfolgende, im Abstand
von mindestens 24 Stunden genommene Wasserproben die Einhaltung der Grenzwerte bestätigen.
Aktuelle Informationen zur Situation erhalten Bürgerinnen und Bürger unter der Rufnummer 0 27
36 – 45 63
Außerdem wird die Gemeinde Burbach hier auf der Homepage www.burbach-siegerland.de und in
den Sozialen Meiden über aktuelle Entwicklungen informieren.
