(wS/ha) Haiger 09.10.2025 | „Wir haben schon viel gesehen, aber die aktuellen Wildschäden sind wirklich enorm“, sagt Frank Zielberg aus dem Fachdienst 1.1 (Jagd- und Forstangelegenheiten) des Haigerer Rathauses. Der Experte war kürzlich auf einem Grundstück am Haigerer Stadtrand unterwegs, das über Nacht von Wildschweinen regelrecht umgegraben worden war. In den letzten Tagen kam es vermehrt zu Schäden in den Bereichen Hindenburghügel, Schillerstraße, Am Vogelgesang und auch in verschiedenen Stadtteilen.
„Die Tiere kommen eindeutig näher in die Orte“, weiß Zielberg: „Die Grundstücksbesitzer sind oft völlig verzweifelt und müssen sich – wenn die Verwüstungen im ‚befriedeten Bereich‘ erfolgten – selbst um den entstandenen Schaden kümmern.“ Die Experten empfehlen eine rechtzeitige Vorsorge – am besten hilft nach der Erfahrung der städtischen Fachleute und der Jäger ein Elektrozaun.
Wie Zielberg und Jagdaufseher Klaus-Peter Henrich mitteilte, haben sogenannte „Mastjahre“ dafür gesorgt, dass sich Wildschweine mit einer Fülle an Baumfrüchten wie Eicheln und Bucheckern vollfressen konnten. In Mastjahren vermehren sich Wildschweine erfolgreich, da sie Winterspeck ansetzen und ihre Nachkommen gut versorgt werden können, was zu höheren Populationen führt.
Ungebetene Gäste pflügen regelrecht den Garten um
Außerdem benötigen die klugen Tiere in dieser Phase Proteine wie zum Beispiel Engerlinge, Würmer, Schnecken oder Mäuse, die sie finden, indem sie den Boden durchwühlen. Und das auch im bebauten Bereich.
Mehrere Meldungen in der Woche
„Derzeit erhalten wir eine sehr hohe Zahl von Meldungen in der Woche. Grundstückseigentümer berichten von Schäden in ihren Gärten“, sagt Frank Zielberg. Bei Schäden im Außenbereich hilft die „Schadensmeldung online“, die unter https://www.haiger.de – Rubrik Wildschäden zu finden ist.
Die im Internet eingegebenen Daten werden dann an den zuständigen Jagdpächter weitergeleitet. Darauf folgt in der Regel ein Ortstermin zwischen dem zuständigen Jagdpächter und dem Grundstückseigentümer, bei dem beide Parteien eine gütliche Einigung herbeiführen sollen. Erst wenn diese Einigung nicht zustande kommt, erfolgt die Einbindung der Haigerer Stadtverwaltung.
Schadensregulierung ist nur möglich, wenn der Schaden im „bejagbaren Bereich“ entstanden ist
Wie Zielberg erläuterte, ist eine Schadensregulierung nur möglich, wenn der Schaden im so genannten „bejagbaren Bereich“ entstanden ist. Darunter versteht man eine Außenfläche, auf der die Jagd auch tatsächlich ausgeübt werden könnte.
Ganz wichtig: Nicht betroffen von diesen Regelungen sind Gartengrundstücke oder auch Obstbaumgrundstücke. In diesem Fall sind die Schäden leider nicht durch eine Versicherung abgedeckt. „Aus diesem Grund empfehlen wir dringend selbstständige Vorsorge, denn die Schäden durch Wildschweine gehen oft in den vierstelligen Euro-Bereich“, warnt Zielberg.
Wer seinen Garten schützen will, sollte auf ein Weidezaungerät zurückgreifen
Wer seinen Garten schützen will, solle möglichst auf ein Weidezaungerät (E-Zaun) zurückgreifen. Maschendrahtzäune zum Beispiel reichen meist nicht, um die Wildschweine abzuhalten. „Dafür sind die Tiere zu schlau, die drücken den Zaun hoch und gelangen so auf das Grundstück.“
Bei Rückfragen zum Thema steht Frank Zielberg aus dem Fachdienst 1.1 (Jagd- und Forstangelegenheiten) zur Verfügung. Kontakt: Tel. 02773/ 811-160, frank.zielberg@haiger.de.

Hintergrund Wildschäden
Wildschäden müssen immer schriftlich angezeigt werden. Eine telefonische Schadensmeldungen reicht nicht. Die in Europa einzigartige Wildschadensregulierung existiert seit 150 Jahren. Da die Wildschwein-Population gestiegen ist, steigen auch die Schäden. Die Jäger versuchen dem zwar durch vermehrte Abschüsse beizukommen, haben dabei aber einen schweren Stand. Ursachen sind zum Beispiel Veränderungen der Lebensräume (liegen gebliebene Flächen), veränderter Waldbau (mehr Laub-, weniger Nadelwald) und der Klimawandel (Bachen haben inzwischen bis zu dreimal im Jahr Nachwuchs). Wenn es zu Wildschäden gekommen ist, muss die Schadensanmeldung (inklusive Flur- und Parzellennummer) zügig bei der Stadtverwaltung erfolgen – die Meldefrist beträgt bei landwirtschaftlichen Schäden eine Woche. Diese Meldung – sinnvollerweise über das Internet – setzt dann weitere Tätigkeiten in Gang. Schäden an Grundstücken, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden (Hobbygrundstücke, Sport- und Spielstätten etc.), werden nach geltendem Recht nicht ersetzt.

Garten am Haigerer Stadtrand – Fotos: Mario Dillmann/Stadt Haiger
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