(wS/spd) Siegen 20.11.2025 | Die SPD Siegen-Wittgenstein und die SPD Siegen äußern deutliche Kritik an den Plänen, das Arbeitsgericht Siegen mit dem Arbeitsgericht Hagen zusammenzulegen und den Standort Siegen und seine Eigenständigkeit faktisch abzuschaffen. Medienberichten zufolge soll künftig eine Konzentration der Arbeitsgerichtsbarkeit am Standort Hagen erfolgen.
Bernardo Adhemar Molzberger, Vorsitzender des SPD-Stadtverbands Siegen und Co-Vorsitzender des SPD-Unterbezirks Siegen-Wittgenstein, warnt vor den Folgen dieses Vorhabens: „Siegen als Großstadt und Oberzentrum in Südwestfalen braucht eine verlässliche und gut ausgebaute Infrastruktur an Landeseinrichtungen. Dazu gehören selbstverständlich auch die Justizbehörden wie Amts-, Land- und Arbeitsgericht. Eine Auflösung der Eigenständigkeit des Arbeitsgerichts Siegen wäre ein schwerer Rückschritt für die Region.“
„Ein funktionierendes regionales Arbeitsgericht ist unverzichtbar, da es den Bürgerinnen und Bürgern, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über die Rechtsantragsstelle ermöglicht, auch ohne anwaltliche Vertretung Klagen einzureichen. Klägerinnen und Kläger müssen gerade im Arbeitsrecht in der ersten Instanz ihre Prozesskosten selbst tragen. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts kann schnell mehrere tausend Euro kosten. Eine ortsnahe Rechtsantragsstelle ist daher entscheidend, um den Rechtsschutz niedrigschwellig zu gewährleisten“, so Molzberger weiter.
Auch Nicole Reschke, ebenfalls Co-Vorsitzende des SPD-Unterbezirks Siegen-Wittgenstein, betont die Bedeutung des Arbeitsgerichtsstandortes für den Kreis: „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen die Möglichkeit haben, sich gegen unberechtigte Kündigungen zu wehren oder ausstehendes Arbeitsentgelt einzuklagen – und das unkompliziert, niederschwellig und ortsnah. Statt die Bedarfe unserer industriestarken und ländlichen Region zu berücksichtigen, sollen Behörden zusammengelegt werden, die bisher keinerlei räumliche oder strukturelle Verbindung haben. Das wäre ein massiver Nachteil für die Menschen in unserem Kreisgebiet.“
Der Schaden für die Region wäre nach Ansicht der SPD erheblich: Längere Wege, höhere Hürden für Rechtssuchende und ein Rückzug staatlicher Präsenz aus Südwestfalen und insbesondere aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein. Dies wäre ein klarer Verstoß gegen die staatliche Justizgewährungspflicht. Selbst das mögliche Belassen einer Rechtsantragsstelle oder einzelner Gerichtstage in Siegen ändere an der Kurzsichtigkeit der Maßnahme nichts, so die SPD. Wenn es keinerlei Kosteneinsparungen gäbe, sei auch kein Grund erkennbar, warum das Arbeitsgericht Siegen seinen Status als solches verlieren sollte. „Das ist erneut eine Entscheidung, welche die Bürgerinnen und Bürger nicht nachvollziehen können und das Ansehen der Landesregierung weiter schwächt“, erklärt Reschke. „Wenn der Staat den Zugang zum Recht erschwert, schwächt das auch das Vertrauen in die demokratischen Institutionen“, warnt Molzberger.
Man hoffe nun, dass Siegens Bürgermeister Tristan Vitt beim angekündigten Gespräch mit dem Landesjustizminister klare Signale für den Erhalt des Standorts Siegen einfordern könne. Die SPD erinnert zudem daran, dass die Region erhebliche Steuereinnahmen generiert, jedoch bei der Bereitstellung und dem Erhalt staatlicher Infrastruktur zunehmend benachteiligt werde. „Man kassiert gerne die Steuern, schafft aber nicht die notwendigen Einrichtungen vor Ort“, so die Kritik.








