Burbach: Lieferant kündigt Salz-Engpass und Lieferstopp an

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(wS/bu) Burbach 06.01.2026 | Der Winter hat Europa und Deutschland fest im Griff. Aufgrund der Schneemengen und der Glätte ist Salz derzeit ein gefragtes und rares Gut. Wie der Lieferant der Burbacher Verwaltung am Dienstag, 06.01.2026, mitteilte, gibt es auf dem Markt aktuell nicht ausreichend Salz, um den Bedarf zu decken. Die Gemeinde werde demnach am Mittwoch und Donnerstag (07. und 08.01.2026) noch einmal für den Winterdienst beliefert werden, danach werde es zunächst jedoch keine neue Lieferung mehr geben. Vielmehr würden vorerst die Winterdienste der Autobahnen bevorzugt beliefert werden.

Wann mit gesichertem Nachschub für die Städte und Gemeinden gerechnet werden könne, sei noch nicht absehbar. Nach Informationen des Rathauses trifft der Engpass auch Kommunen in der Nachbarschaft.

Mit den beiden ausstehenden Lieferungen werden die Silos im Hickengrund zunächst voll sein, in Burbach werden zudem aktuell noch 40 Tonnen gelagert. Angesichts der Schneemassen, die bereits liegen und in den kommenden Tagen noch erwartet werden, wird der Vorrat aller Voraussicht nach aber nur wenige Tage vorhalten.

Die Verwaltung hat sich um andere Quellen bemüht, aufgrund der Marktlage und hohen Nachfrage aber keinen alternativen Lieferanten ausmachen können. Der Winterdienst wird streuen, solange es die Lagerbestände erlauben. Damit das Salzvorkommen möglichst lange reicht, werden priorisiert Hang- und Steilstraßen sowie die Zuwegungen zu den Schulen und Industriegebieten gestreut. Talstraßen sowie Straßen mit geringem Gefälle werden vorerst nachrangig oder – sofern es die Witterung zulässt – nicht gestreut. „Natürlich wird der Winterdienst anschließend nicht eingestellt, die Räumfahrzeuge werden weiter unterwegs sein.

Aber sollte tatsächlich auf unbestimmte Zeit nicht mehr flächendeckend gestreut werden können, steigt das Unfallrisiko – insbesondere für den motorisierten Verkehr, aber auch für Fußgänger auf rutschigen oder glatten Gehwegen und Untergründen“, warnt Bürgermeister Jonas Becker und ruft in den kommenden Tagen zu erhöhter Vorsicht auf. „Es sollten nur Fahrten unternommen werden, die wirklich nötig sind. Für den Einkauf sollte man für die nächsten Tage vorplanen und sich entsprechend bevorraten. Anlass für Hamsterkäufe besteht aber nicht!“
Darüber hinaus erinnert die Gemeindeverwaltung in diesem Zusammenhang Gebäude-/Grundstückseigentümer und Mieter sowie Unternehmen an ihre Winterwartungspflicht, nachzulesen in der „Satzung der Gemeinde Burbach über die Straßenreinigung“. Darin ist unter Paragraf 4 u.a. festgelegt: „Die Gehwege sind in einer Breite von 1,0 m von Schnee freizuhalten. Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich nachrangig sein […] sollte, […] In der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.“

Symbolfoto

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