(wS/dvr) Kreis Siegen-Wittgenstein 16.07.2026 | Die Zahl der E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden ist im Jahr 2025 drastisch gestiegen. Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes nahm die Zahl der Unfälle gegenüber dem Vorjahr um 38,1 Prozent von 11.944 auf 16.496 zu. 38 Menschen kamen bei E-Scooter-Unfällen ums Leben — ein Anstieg um 40,7 Prozent im Vergleich zu 2024, als 27 Todesfälle registriert wurden. Auch die Zahl der Schwerverletzten stieg deutlich um 25,2 Prozent von 1.513 auf 1.895. Bei den Leichtverletzten verzeichnete das Statistische Bundesamt einen Zuwachs um 41,6 Prozent von 11.433 auf 16.184.
Angesichts dieser Entwicklung fordert der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) ein ganzes Bündel an Maßnahmen. Zentraler Baustein: die Einführung eines E-Scooter-Befähigungsnachweises für alle Verkehrsteilnehmenden, die keinen Führerschein besitzen. Das Unfallgeschehen deute darauf hin, dass es häufig an Regelkenntnissen und Fahrfähigkeiten im Umgang mit E-Scootern mangele, so der DVR.
„Wir müssen sicherstellen, dass alle, die mit einem E-Scooter unterwegs sind, die wichtigsten Regeln kennen und ihr Fahrzeug sicher beherrschen“, sagt DVR-Präsident Manfred Wirsch. „Deshalb brauchen wir einen Befähigungsnachweis, vergleichbar mit der Mofa-Prüfbescheinigung. Dabei sollten grundlegende Verkehrsregeln ebenso vermittelt werden wie die sichere fahrphysikalische Beherrschung des Fahrzeugs. Jugendliche könnten eine solche Ausbildung bereits im schulischen Kontext absolvieren.“
Besonders betroffen sind junge Fahrerinnen und Fahrer. Eine aktuelle Auswertung des DVR auf Basis der Destatis-Daten zeigt: Im Jahr 2025 waren 2.200 der verunglückten E-Scooter-Fahrenden oder unerlaubt Mitfahrenden jünger als 15 Jahre. Vier von ihnen kamen ums Leben, 211 wurden schwer verletzt. Vor diesem Hintergrund fordert der DVR, das Mindestalter für die Nutzung von E-Scootern von derzeit 14 auf 15 Jahre anzuheben.
„Wer ein motorisiertes Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt, braucht die nötige Reife und Erfahrung“, betont Wirsch. „Die Unfallzahlen zeigen deutlich, dass das Mindestalter auf 15 Jahre angehoben werden muss.“
Laut Statistischem Bundesamt war das häufigste Fehlverhalten von E-Scooter-Fahrenden die falsche Benutzung der Fahrbahn oder von Gehwegen mit einem Anteil von 21,6 Prozent. Dahinter folgten das Fahren unter Alkoholeinfluss mit 10,9 Prozent sowie eine nicht angepasste Geschwindigkeit mit 8,4 Prozent. „Wo Regeln bewusst missachtet werden, braucht es mehr Kontrollen durch die Polizei, damit Verkehrsregeln konsequent durchgesetzt werden“, so Wirsch.
Neben schärferen Regeln setzt der DVR auch auf eine bessere Sichtbarkeit. Vor allem beim Queren von Fahrbahnen würden E-Scooter-Fahrende bei Dämmerung oder Dunkelheit häufig übersehen. Der DVR fordert deshalb eine verpflichtende Ausstattung der Fahrzeuge mit gelben, aktiv leuchtenden Seitenmarkierungsleuchten. Für Bestandsfahrzeuge sollten zudem Reflektoren an der Lenkstange vorgeschrieben werden, um die seitliche Erkennbarkeit zu verbessern.
Positiv bewertet der DVR die ab 2027 geltende Blinkerpflicht für Neufahrzeuge sowie die angehobenen Verwarngelder für unerlaubte Gehwegnutzung und das Fahren zu zweit. Auch die geplante Einbeziehung von E-Scootern in die Gefährdungshaftung der Fahrzeughalter, die sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindet, begrüßt der Verkehrssicherheitsrat. Diese Regelung soll Menschen, die durch rücksichtslos abgestellte E-Scooter verletzt werden, den Zugang zu Entschädigungen erleichtern.
„Angesichts der alarmierenden Unfallbilanz appelliere ich an Bund und Länder, bei den Regeln für E-Scooter kontinuierlich nachzusteuern“, sagt Wirsch. „Ein Befähigungsnachweis, ein Mindestalter von 15 Jahren und eine bessere Sichtbarkeit können dazu beitragen, die Zahl schwerer Unfälle wirksam zu senken.“ Zudem rät der DVR-Präsident dringend zum Selbstschutz: „Wer mit dem E-Scooter sicher unterwegs sein will, sollte sich nicht nur an die Verkehrsregeln halten und vorausschauend fahren, sondern auch einen Helm tragen, um das Risiko schwerer Kopfverletzungen zu reduzieren.“

Symbolfoto: © Daniela Stanek, DVR
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