(wS/ots) Siegen 20.04.2017 | Der menschlichen Phantasie sind bekanntlich keine Grenzen gesetzt. Das ist auch gut so und nicht weiter beklagenswert. Entgleist jedoch die wilde Gedankenkraft derart, dass sie gegen strafrechtliche Gesetze verstößt, dann kann das durchaus unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen.
So jetzt in Siegen passiert…
Hier nämlich meldete sich am Osterwochenende – unter offenbar falschem Namen, aber unter seiner Handynummer – über Notruf ein 28-jähriger Mann bei der Rettungsleitstelle und teilte dort – und auch im weiteren Verlauf der Geschehnisse gegenüber vor Ort eingesetzten Polizeibeamten – sinngemäß folgenden Sachverhalt mit:
Er habe in der Nacht zu Ostersonntag einen jungen Mann in einer Gaststätte in Eiserfeld kennen gelernt. Man habe sich unterhalten und festgestellt, dass man beide unter einer Nussallergie leide. Um nun einmal auszutesten, wer diese Allergie denn länger aushalte, ohne einen Rettungswagen zu rufen, habe man zusammen eine Tüte Erdnüsse gegessen. Schließlich habe sein Bekannter aber die Rettungsleitstelle angerufen, da er Atemnot bekommen habe. Dann sei der Bekannte am Eiserfelder Bahnhof durch die Unterführung zum Bahnsteig gegangen und dort die Schienen entlang fort in Richtung Niederschelden gelaufen.
Die nun auch wegen der gemeldeten Geschehnisse alarmierte Polizei machte sich natürlich umgehend auf die Suche nach dem unter Luftnot auf irgendwelchen Gleisen Umherirrenden. Dabei wurden mehrere Streifenwagenbesatzungen und auch ein Diensthund eingesetzt. Zudem veranlasste die Leitstelle der Polizei die vorsorgliche Sperrung der von dem 28-Jährigen bezeichneten Bahnstrecke für den Bahnverkehr. Der 28-Jährige selbst wurde zwischenzeitlich wegen seiner angeblichen Nussallergie vor Ort in einem Rettungswagen versorgt. Eine medizinische Behandlung war allerdings nicht notwendig.
Da die anschließenden polizeilichen Ermittlungen und Überprüfungen zu den von dem 28-Jährigen angegebenen (falschen) Personalien zu keinem logischen Ergebnis führten, wurde der 28-Jährige schließlich seitens der Beamten mit dem Vorwurf konfrontiert, die ganze Geschichte nur erfunden und den Notruf missbräuchlich benutzt zu haben.
Der gemäß Alkoholtest unter fast zwei Promille Alkoholeinfluss stehende 28-Jährige blieb allerdings bei seiner „Story“ und wollte sich nunmehr selbst ins Gleisbett begeben, um seinen Bekannten zu suchen. Dies wurde ihm jedoch seitens der eingesetzten Beamten schön artig untersagt. Zudem erhielt er einen Platzverweis und muss sich nun auch in strafrechtlicher Hinsicht für sein Tun verantworten. Ganz abgesehen von etwaigen Kostenansprüchen, die ja auch noch auf ihn zukommen dürften.
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