Stadtfest-Wochenende: Hinweise für Verkehrsteilnehmende und Gäste

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(wS/si) Siegen 25.08.2025 | Am kommenden Wochenende, 29. bis 31. August 2025, wird Siegens Innenstadt zum Festgelände für das Siegener Stadtfest. Dazu gibt die Stadtverwaltung folgende Hinweise:

Sperrungen

Die Straßen Kölner Tor und Sandstraße sind zwischen den Einmündungen Obergraben und Europastraße von Freitag, 29. August, um 6.00 Uhr, bis Sonntag, 31. August, um 24.00 Uhr, gesperrt.

Löhrstraße und Markt sind gesperrt von Freitag, 29. August, um 15.00 Uhr, bis Samstag, 30. August, um 1.00 Uhr, sowie am Samstag, 30. August, von 6.00 Uhr bis Sonntag, 31. August um 1.00 Uhr und am Sonntag, 31. August, von 6.00 Uhr bis 19.00 Uhr.

Für den Kornmarkt gelten Sperrungen von Freitag, 29. August, um 9.00 Uhr, bis Samstag, 20. August, um 1.00 Uhr; von Samstag, 30. August, um 6.00 Uhr, bis Sonntag, 31. August, um 1.00 Uhr, sowie am Sonntag, 31. August, von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr.

An allen Tagen ist die Zufahrt zu den genannten Bereichen bis jeweils 10.00 Uhr frei.

In den genannten Abschnitten sowie in der Friedrichstraße, Einmündung Juliusstraße, gilt in den genannten Zeiten ein absolutes Halteverbot. Dieses wird jeweils 72 Stunden vor Beginn der Veranstaltung mittels Beschilderung ausgewiesen.

Die Altstadt kann während der Sperrzeiten Löhrtor / Markt über die Hainstraße erreicht werden. Der Poller in der Mauerstraße wird entfernt.

Die Buslinien der VWS

Alle Busse aus Richtung Weidenau fahren über die Europastraße zum ZOB Siegen.

Die Haltestellen „Kölner Tor“ und „Koblenzer Straße“ können in beiden Richtungen am Freitag, 29. August, ab Betriebsbeginn nicht bedient werden.

Busse in Richtung Weidenau fahren ab ZOB-Siegen über die Europastraße – Sandstraße in Richtung Weidenau.

Busse aus Richtung Siegerlandhalle und Schleifmühlchen fahren über die Kochs Ecke – Berliner Straße zum ZOB Siegen.

Auch die Löhrstraße ist ab Freitag, 29. August, um 15.00 Uhr, voll gesperrt. Daher werden die Oberstadtlinien (C105 und C106) über die Frankfurter Straße – Schleifmühlchen und Hainer Hütte umgeleitet. 

Der Fahrweg der Linie C107 führt am Festwochenende vom ZOB Siegen über die Europastraße – Kaisergarten – Kampenstraße – Hinterstraße – in Richtung Giersberg. Die Rückfahrt erfolgt analog.

Die Ausstiegshaltestelle „Bereich A“ am ZOB Siegen kann von Freitag, 29. August, um 12.00 Uhr, bis Montag, 1. September, gegen Mittag nicht angefahren werden. Als Ausstiegshaltestelle wird eine Haltestelle in den Bereichen „B“ oder „C“ am ZOB Siegen genutzt.

Mit dem Bus kostenlos zum Stadtfest

Auch in diesem Jahr richten die Verkehrsbetriebe Westfalen-Süd (VWS) im Auftrag der Stadt Siegen am Veranstaltungswochenende fünf Sonderlinien ein, um Gäste des Stadtfestes aus den umliegenden Kommunen in die Siegener Innenstadt zu bringen. Die Fahrpläne dieser Shuttlebusse werden an die jeweiligen Veranstaltungszeiten angepasst, sodass sowohl die pünktliche Ankunft zu den Events als auch die entspannte Rückfahrt nach Veranstaltungsende gewährleistet werden. Neben den Shuttlebussen wird auch der reguläre Linienverkehr im Altkreis Siegen von Freitagnachmittag bis einschließlich Sonntag vollständig kostenfrei sein, sodass allen Gästen des Stadtfestes in Form des ÖPNV eine überaus attraktive Alternative zur Nutzung des eigenen PKW zur Verfügung steht.

Eine Grafik der Sonderlinien und die dazugehörigen Fahrpläne sind auf der Homepage www.siegener-stadtfest.de/mobilitaet zu finden.

Allgemeine Hinweise für Stadtfest-Besucherinnen und -Besucher  

Das Veranstaltungsgelände wird aus Sicherheitsgründen videoüberwacht. Das Mitführen von Messern ist verboten. Ein Messer ist dabei ein jeglicher Gegenstand mit einer Klinge und einem Griff, der zum Schneiden, Schaben oder Stechen verwendet werden kann oder in anderer Weise dazu geeignet ist Verletzungen herbeizuführen. Der Sicherheitsdienst des Veranstalters ist befugt, Taschenkontrollen und Leibesvisitationen durchzuführen und entsprechende Gegenstände zu konfiszieren. Ebenfalls verboten ist ausnahmslos jegliches Mitführen und Konsumieren von Cannabis. Auch diese Regel wird vom Sicherheitsdienst kontrolliert und durchgesetzt, nötigenfalls mit Platzverweis.

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