(wS/red) Kreis Olpe / Kirchhundem / Siegerland 20.10.2025 | Die Unterstützer der Petition „Zukunft für Kirchhundem: Keine Windkraft-Umzingelung unserer Dörfer!“ haben ihre Eingabe am 11. September 2025 offiziell an den Landrat des Kreises Olpe, Herrn Theo Melcher, und die Vertreterin der Bezirksregierung Arnsberg, Frau Laura Jaeger, übergeben.
Aus dem Gespräch mit den Vertretern des Kreises Olpe und der Bezirksregierung Arnsberg ergaben sich wichtige Informationen. Der Landrat geht davon aus, dass durch den neuen Regionalplan eine signifikante Anzahl von geplanten Windenergieanlagen außerhalb der sogenannten Windenergiebereiche (WEB) nicht verwirklicht wird. Die Petitionsinitiatoren gaben jedoch zu verstehen, dass selbst bei einer Errichtung der Anlagen nur innerhalb der WEB (was nicht zu 100 % sicher sei) die betroffenen Orte immer noch von bis zu ca. 80 Anlagen umzingelt wären – ein Zustand, den sie in keinem Fall akzeptieren werden.
Die Situation im Nachbarkreis Siegen-Wittgenstein werde die betroffenen Orte stark beeinflussen. Absprachen zwischen den Kreisen waren bisher nicht vorgesehen, weshalb die Initiatoren um einen Informationsaustausch gebeten haben.
Keine konkreten Angaben und Zusagen
Das Wichtigste aus dem Gespräch: Es konnten keine konkreten Angaben darüber gemacht werden, wie viele Windindustrieanlagen tatsächlich in der Gemeinde Kirchhundem und an der Kreisgrenze zu Siegen-Wittgenstein zu erwarten sind. Weder der Landrat noch die Vertreterin der Bezirksregierung konnten die Zusage machen, dass es in diesem Fall keine Umzingelung geben wird.
Zusagen des Kreises Olpe:
Der Kreis Olpe wird im Oktober 2025 auf seiner Homepage eine Seite zur aktuellen Entwicklung der Windenergieanlagen im Kreisgebiet (Bestand, Genehmigungen, Verfahrensstand) einrichten.
Stand beim Landtag NRW und Ministerium
Die Petition wurde bereits am 04. August 2025 beim Petitionsausschuss des Landtages NRW in Düsseldorf eingereicht. Am 11. September lieferten die Initiatoren eine ergänzende Statistik zur Windkraftentwicklung in NRW und Kirchhundem nach. Nun warten die „Besorgten Bürger“ auf die Beratung ihres Anliegens im Ausschuss und den darauf folgenden Beschluss. Es ist auch möglich, dass Initiatoren zu einer Anhörung eingeladen werden.
Stand beim Landtag NRW und Ministerium
Die Petition wurde bereits am 04. August 2025 beim Petitionsausschuss des Landtages NRW in Düsseldorf eingereicht. Am 11. September lieferten die Initiatoren eine ergänzende Statistik zur Windkraftentwicklung in NRW und Kirchhundem nach. Nun warten die „Besorgten Bürger“ auf die Beratung ihres Anliegens im Ausschuss und den darauf folgenden Beschluss. Es ist auch möglich, dass Initiatoren zu einer Anhörung eingeladen werden.
Fazit der Initiative
Alles in allem konnten bisher keine konkreten Angaben darüber gemacht werden, wie viele Windindustrieanlagen tatsächlich in der Gemeinde Kirchhundem errichtet werden, und es konnte auch nicht zugesichert werden, dass es keine Umzingelung geben wird. Die Besorgten Bürger, vertreten durch Wolfgang Exner und Rainer Reichling, werden sich weiterhin in der Sache engagieren und freuen sich über Unterstützung. Details und eine Statistik, wonach 0,4 % der Fläche Kirchhundems 13 % der geplanten NRW-Windräder betreffen, sind auf der Petitionsseite unter „Neuigkeiten“ zu finden.

Zur wirSiegen-Erstmeldung
Windkraftanlagen: Die Schattenseiten des Ausbaus – eine Faktensammlung
Der Ausbau der Windenergie gilt als zentraler Baustein für den Klimaschutz, bringt jedoch unvermeidliche Eingriffe und Belastungen mit sich. Im Folgenden werden die bekannten Nachteile und negativen Auswirkungen, die mit der Errichtung und dem Betrieb von Windkraftanlagen (WEA) verbunden sind, basierend auf gesicherten Informationen dargestellt:
1. Massive Beeinträchtigung des Landschaftsbildes (Visuelle Emissionen)
- Zerstörung der landschaftlichen Harmonie: Die bis zu über 200 Meter hohen Windkraftanlagen dominieren die Landschaft und werden von vielen als „Verspargelung“ und „ästhetische/kulturelle Katastrophe“ empfunden.
- Visuelle Dominanz: Die Größe und die Bewegung der Rotorblätter verändern die visuelle Wahrnehmung der Umgebung drastisch, insbesondere in ehemals unberührten oder traditionellen Kulturlandschaften.
- Beeinträchtigung des Heimatgefühls und des Tourismus: Drastische Veränderungen im Landschaftsbild können das Identitäts- und Heimatgefühl der Anwohner beeinträchtigen und Regionen für Tourismus und Naherholung unattraktiver machen.
- Optische Belästigung durch Befeuerung und Schattenwurf:
- Lichtemissionen: WEA über 100 Metern Höhe müssen zur Flugsicherheit nachts mit einer rot blinkenden Hindernisbefeuerung gekennzeichnet werden. Diese charakteristischen Blinkmuster, besonders bei Ansammlungen von Anlagen, wirken auf Anwohner störend.
- Schattenwurf: Der bewegte Schlagschatten der Rotorblätter kann als stark störend empfunden werden. Vorschriften begrenzen den bewegten Schatten auf maximal 30 Stunden pro Jahr und an jedem Tag auf maximal 30 Minuten auf ein Wohngebäude.
2. Belastung der Natur und Zerstörung von Ökosystemen
- Flächenverbrauch und Bodenversiegelung:
- Fundamente und Infrastruktur: Für das Fundament einer großen WEA muss eine Fläche von mehreren Hundert Quadratmetern (ca. 300–600 m²) dauerhaft mit Beton versiegelt werden.
- Wege und Lagerflächen: Beim Bau sind große, schwerlastgeeignete Zufahrtswege sowie temporäre Lager- und Vormontageflächen von bis zu 0,4 Hektar erforderlich. Dies kann die Durchlässigkeit der Landschaft vermindern und zu einer erheblichen Flächeninanspruchnahme führen.
- Rodung: Der Bau im Wald erfordert Rodungen, wobei pro Anlage typischerweise etwa ein Hektar Wald in Anspruch genommen wird.
- Eingriffe beim Bau: Der Einsatz von schwerem Gerät und die Bautätigkeiten selbst führen zu Bodenverdichtung, können Entwässerungsstrukturen verändern und belasten das unmittelbare Ökosystem während der Bauphase.
- Mikroklima und Bodentrockenheit: Es gibt Berichte über die Entstehung lokaler mikroklimatischer Effekte. Insbesondere nachts kann durch die Vermischung der bodennahen Luftschicht eine leichte Erwärmung der Oberfläche und möglicherweise eine geringfügig erhöhte Oberflächenverdunstung entstehen.
3. Gefahr für Tiere (Vögel und Fledermäuse)
- Kollisionsrisiko: Rotorblätter stellen eine direkte Gefahr für Vögel und Fledermäuse dar. Große Vögel wie Greifvögel (z.B. Rotmilan, Mäusebussard) sind besonders betroffen.
- Todesfälle bei Fledermäusen: Fledermäuse sterben nicht nur durch direkten Schlag, sondern auch durch Barotrauma (Schädigung der Lungen durch starke Druckschwankungen an den Rotorblättern).
- Störung und Verdrängung: Die Anlagen können zur Störung und Verdrängung geschützter Arten aus ihren Brut-, Rast- und Nahrungsgebieten führen, was langfristig Bestände gefährden kann.
4. Emissionen und Belastungen für Anwohner
- Geräusche (Hörschall): Die Luftströmung an den Rotorblättern sowie mechanische Komponenten im Maschinenhaus (Getriebe, Generator) verursachen Geräusche, die für Anwohner zur Lärmbelästigung führen können.
- Infraschall: Windkraftanlagen emittieren tieffrequente Geräusche, den sogenannten Infraschall. Obwohl aktuelle wissenschaftliche Studien keinen gesicherten Zusammenhang zwischen dem Infraschall von WEA und negativen gesundheitlichen Auswirkungen belegen, liegen die Infraschall-Pegel im Nahbereich der Anlagen über dem natürlichen Hintergrundgeräusch.
5. Entsorgung und Recycling
- Rotorblätter: Rotorblätter bestehen aus Glasfaser- oder Kohlefaser-Verbundwerkstoffen (GFK/CFK). Diese Verbundmaterialien sind schwer zu recyceln und müssen derzeit noch zu einem großen Teil thermisch verwertet (verbrannt) oder als Industriemüll deponiert werden. Dies stellt eine Entsorgungsproblematik dar.
- Verbrauch von Ressourcen: Für die Herstellung der Anlagen (Fundament, Turm, Gondel, Rotorblätter) werden große Mengen an Beton, Stahl und Verbundwerkstoffen benötigt, was mit einem anfänglichen CO₂-Ausstoß verbunden ist.
6. Betriebliche und systemische Nachteile
Ressourceneinsatz beim Bau: Der Bau ist technisch aufwendig und kostenintensiv.
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Abhängigkeit vom Wind: Wind weht nicht konstant, wodurch der Ertrag der Windkraftanlagen stark schwankt. Windenergie kann daher nicht als alleinige Energiequelle dienen, sondern erfordert Speicherkapazitäten oder Backup-Kraftwerke für Zeiten der Windstille (Dunkelflaute).
Hinweis der wirSiegen-Redaktion: Die dargelegten Punkte basieren auf bekannten Fakten und Studien, stellen jedoch keine abschließende Bilanz dar. Sie dienen der neutralen Darstellung der Nachteile, die beim Ausbau der Windenergie berücksichtigt werden müssen.

Fotos: Andreas Trojak / wirSiegen.de