(wS/bdp Berlin 13.07.2026 | Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sowie dessen Fachsektion Verband Psychologischer Psychotherapeut*innen (VPP im BDP) begrüßen die sofortige vorläufige Aussetzung der Honorarkürzungen um 4,5 Prozent für psychotherapeutische Leistungen per Eilbeschluss vom 09.07.2026 durch das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg als wichtigen Schritt. Gleichzeitig kritisiert der Verband das am 10.07.2026 beschlossene GKV-Sparpaket scharf und weist erneut auf die damit im Zusammenhang stehende massive Verschlechterung psychotherapeutischer Versorgungsstrukturen hin.
Zeitgleich mit zahlreichen bundesweiten Protesten hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gegen die per Beschluss des Bewertungsausschusses vom 11.03.2026 bereits Anfang April in Kraft getretenen Honorarkürzungen für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent Klage eingereicht. Die nun per LSG-Eilbeschluss sofortige Aussetzung der Kürzungen wertet der Verband zunächst als Teilerfolg in der gerichtlichen Auseinandersetzung. In der Begründung dazu heißt es, das Gericht „teile die erheblichen Bedenken an der Methodik des Berechnungsmodells“.
Bis zur rechtskräftigen Entscheidung sind die Kürzungen nun vorerst gestoppt. Die Begründung ist ein positives Signal und gibt Hoffnung für den Ausgang des Prozesses in der Hauptsache. Doch bis zur endgültigen Entscheidung bleibt auch die Unsicherheit über den Ausgang des Prozesses, bei dem es für viele psychotherapeutische Praxen um die wirtschaftliche Existenz geht und damit um die Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung der Bevölkerung.
Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund des letzte Woche vom Bundestag, einschließlich eines in letzter Minute eingebrachten Änderungsantrags, beschlossenen GKV-Sparpakets, mit dem nun die Streichung der Angemessenheitsprüfung der Vergütung für Psychotherapie durchgewunken wurde. Gerade darauf hatte sich auch das Landessozialgericht in seiner Begründung beim vorläufigen Stopp der Honorarkürzungen bezogen. BDP und VPP hatten bereits im Vorfeld auf die mit der Streichung der Angemessenheitsprüfung der Vergütung sowie Budgetierung für psychotherapeutische Leistungen verbundenen Misere für die psychotherapeutische Versorgung aufmerksam gemacht und kritisieren das nun beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) scharf.
Statt zukunftsweisender Reformen wurde hier ein Sparpaket beschlossen, das nicht nur verfassungsrechtlich bedenklich ist, sondern unverhältnismäßig stark den Rotstift gerade bei der Berufsgruppe ansetzt, die mit gerade mal 0,7 Prozent nur einen kleinen Teil der GKV-Gesamtkosten ausmacht und bereits jetzt des Schlusslicht bei den Vergütungen bildet, obwohl Psychotherapeut*innen mit der Behandlung psychischer Erkrankungen einen wichtigen Beitrag zur Entlastung sozialer Sicherungssysteme und damit für den Wirtschaftsstandort Deutschland leisten.
Kommt kein Kurswechsel, bedeutet das einen schwarzen Freitag für die Psychotherapie. Der Beschluss zum GKV-BStabG gefährdet die wirtschaftliche Existenz vieler psychotherapeutischer Praxen in Deutschland. Damit nimmt die Regierung eine Verknappung des Angebots vor dem Hintergrund eines steigenden Bedarfs in Zeiten multipler Krisen und aktuell bereits bestehender langer Wartezeiten auf Therapieplätze wissentlich in Kauf.
„Die Rechnung geht nicht auf“, erklärt Dr. Johanna Thünker, VPP-Vorsitzende im BDP, „es wird nicht nur zu einer signifikanten Verschlechterung der psychotherapeutischen Versorgung kommen, sondern volkswirtschaftlich betrachtet den Staat, und damit die Bevölkerung, deutlich mehr kosten als eingespart wird.“ Daran wird auch der Entschließungsantrag nicht viel ändern, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, nachzubessern und Regelungen für die Absicherung bereits begonnener Therapien sowie die extrabudgetäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie weiterer besonders vulnerabler Gruppen zu finden.

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