Morgenschweis: Gegendarstellung nach LPG NRW § 11

wS/wf.    Siegen   Gegendarstellung gem. § 11 LandespresseGesetz NRW –  Wir, die Redaktion von „wirSiegen“ sind zum Abdruck einer Gegendarstellung verpflichtet. Für eine Gegendarstellung ist es ohne Bedeutung, ob die beanstandete Tatsachenbehauptung wahr oder falsch war.  Die Gegendarstellung bezieht sich auf den Bericht auf „wirSiegen“ vom 24.05.2011: „Flugblatt-Kampagne gegen das Jugendamt: Stadt Siegen nimmt Stellung

STATT Partei Kreisverband Siegen – Wittgenstein – Fürst – Bülow – Straße 23 D – 57074 Siegen

Das von „wirSiegen“ angesprochene Flugblatt wurde als Sonderdruck des „STATT-Gespräch“ veröffentlicht. In dieser Mitteilung wird Bezug genommen auf die Qualifikation der ASD-Abteilungsleiterin Agnes Juchems-Voets (Allgem. Sozialdienst, Jugendamt der Stadt Siegen).

In der Presse-Erklärung der Stadt Siegen wird die private Trennungsgeschichte des Unterzeichners unvollständig und noch dazu sachlich falsch vorgetragen.

Hierzu stelle ich fest: Mit der Flugblatt-Veröffentlichung sollten gravierende Mißstände im Jugendamt der Stadt Siegen aufgezeigt werden. Es geht hier, wie sich auch aus dem Flugblatt ergibt, um grundsätzliche Mißstände und es wird auf den Fall „Nies“ angesprochen. In diesem Fall sind nachweislich unter Mitwirkung bzw. wegen unterbliebener Intervention des Jugendamtes die Kinder in erheblichem Maß geschädigt worden. Trotz eines gerichtlich angeordneten Gutachtens, welches die Kindesmißhandlung auch bestätigte, wollte das Jugendamt zunächst nicht eingreifen.

Der Verwaltungsvorstand der Stadt Siegen teilte zudem mit: … „es seien zahlreiche Verfahren wegen seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber den Kindern eröffnet worden.“ …

Auch diese Behauptung ist falsch. Hierzu stelle ich fest:

Es gab im Trennungsverfahren der Eheleute Morgenschweis bis heute nur ein Unterhaltsverfahren.

Der Verwaltungsvorstand der Stadt Siegen teilte weiter mit: …“Im Verwaltungsvorstand besteht keinerlei Zweifel an der Qualifikation von Frau Juchems-Voets, wie im Übrigen auch die Fachkompetenz des Jugendamtes außer Frage steht!“ …

Diese Behauptung ist falsch. Richtig ist, dass Frau Agnes Juchems-Voets (58 J.) vorzeitig aus dem Jugendamt ausschied, so wie auch der Jugendamtsleiter Horst Fischer (63 J.) aus Freudenberg. Horst Fischer verfügte als Jugendamtsleiter „nur“ über eine Verwaltungsausbildung und war somit fachlich zu keinem Zeitpunkt qualifiziert ein Jugendamt zu führen.

Falsch ist die Behauptung von Bürgermeister Mues, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit dem Fall „Morgenschweis“ Fall befaßt waren, ihre Beratungsaufgabe „gewissenhaft“ erfüllt hätten.“

Diese Behauptung ist ebenfalls falsch. Richtig ist vielmehr, dass die gesetzlich vorgegebene Beratungsleistung zu keinem Zeitpunkt – bis heute – nicht erbracht wurde. In der Sitzung des Rates der Stadt Siegen, am 15.10.2008, hat sich der Unterzeichner, wie der Niederschrift zu entnehmen ist, mit der Problematik des Kindeswohls nach Trennung und Scheidung der Eltern befaßt. Eine politische Diskussion im Rat der Stadt Siegen hat Bürgermeister Steffen Mues nicht zugelassen.

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.01.2009 hat sich der Unterzeichner ebenfalls mit der Sicherung des Kindeswohls nach Trennung und Scheidung der Eltern befaßt und sich hierzu auch kritisch geäußert.

Ich ziehe aus den beiden genannten Sitzungen und den Stellungnahmen der beteilig-ten Behörden folgendes Fazit: Die tatsächliche Handlungsweise des Jugendamtes entspricht in der Mehrzahl aller Fälle keineswegs den Darstellungen die im Rat, bzw. gegenüber dem Jugendhilfeausschuss erklärt wurden.

Die Stadtverwaltung (Abteilungsleiter Jugendamt Horst Fischer und Agnes Juchems-Voets, Abteilungsleiterin des ASD) haben die Mandatsträger bewußt und gezielt falsch informiert, zum Schaden der betroffenen Kinder, indem Sachverhalte aufgezeigt wurden, die in der Realität keinen Bestand haben.

Durch die vorliegenden Gerichts- und Jugendamts Akten (im Fall „Nies“) ist dokumentiert, dass im Bereich der Stadt Siegen Kindesmißhandlungen durch das Jugendamt toleriert und erforderliche Interventionen sogar gegen die Verfügung des FamGerichts ausblieben, bis das FamGericht die sofortige Inobhutnahme mit Polizeigewalt verfügte.

Auf diesen Sachverhalt bezog sich das Flugblatt, jedoch ohne Nennung der betroffenen Kinder.

Das Ablenken auf den öffentlich nichtexistenten Fall „Morgenschweis“ soll nur zur Ablenkung von den wirklichen Mißständen führen. Es ist beschämend und nicht zu akzeptieren, wie hier meine Kinder in eine Auseinandersetzung gezogen werden, die nichts aber auch gar nichts damit zu tun haben. Um von eigenem Versagen abzulenken werden rücksichtslos meine Kinder unter Verletzung von einschlägigen Gesetzen über Verschwiegenheit und Datenschutz zum Gegenstand einer öffentlichen Kampagne gemacht.

gezeichnet

Thomas Morgenschweis

Foto: Thomas Morgenschweis wehrt sich gegen  die Darstellungen der Stadt Siegen

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