Zum Wohle des Kindes: Decken Strafanzeigen Missstände auf?

wS/wf.   Siegen    Wenn Erwachsene sich um Kinder streiten war es schon immer so, dass letztendlich die Leittragenden die Kinder sind. Ein schönes Deutsches Gesetzbuch nutzt da wenig, wenn in der Praxis ein „Guter“ und ein „Schuldiger“ gesucht wird. Ganz aussichtslos ist, wenn dann die zuständigen öffentlichen Stellen wie Jugendamt klar Positionen beziehen. Komischerweise ist es meistens die Mutter – dieses gegen gültiges Recht – die mit mehr Rechten ausgestattet ist und den Rückhalt von öffentlichen „Fachdienststellen“ vor Gerichten hat.

So in etwa die Geschichte, die Hintergrund ist für eine Strafanzeige, welche Siegens Bürgermeister Steffen Mues gegen ein Siegener Ex-Ratsmitglied – Thomas Morgenschweis  – wegen Verleumdung, Beleidigung und Nötigung stellte. Bürgermeister Mues will sich mit der Strafanzeige wehren gegen eine Flut von Mails seitens Thomas Morgenschweis, die inhaltlich ihn und die Leitung des Jugendamtes über einen langen Zeitraum diskreditiert haben soll.  Ein Sprecher der Stadt gibt auf Anfrage derzeit keine weiteren Auskünfte zum laufenden Verfahren.

Thomas Morgenschweis selber hat am heutigen Morgen eine Pressemitteilung verschickt, und bezieht zu der Strafanzeige Stellung. „Die getätigte Strafanzeige des Siegener Bürgermeisters Steffen Mues wird als „Einschüchterungsversuch“ gewertet. Es geht hier jedoch nicht darum die Leitung des Jugendamtes zu beleidigen, sondern die Kritik richtete sich wegen „Unterlassener Hilfeleistung“, „Vorsätzliche schwere und gefährliche Körperverletzung durch Unterlassen“,  „Vereitelung von Straftaten im Amt“,  „Prozessbetrug im Amt“,  „Misshandlung von Schutzbefohlenen“, „Kindesentzug“ und weiteren erheblichen Delikten an die Aufsichts- und Fürsorgepflicht des Bürgermeisters. Er darf nicht tatenlos zusehen, wie unqualifizierte Mitarbeiterinnen im Siegener Jugendamt reihenweise Straftaten begehen und hierfür nicht einmal belangt werden. Hier macht sich der Bürgermeister zum Mittäter.“

Weiter wirft er der Siegener Verwaltungsspitze vor, dass bei Verfahren nicht externe „kostenintensive“ Fachkräfte hinzugezogen werden, sondern vielmehr „preiswerte“ Sozialarbeiter des Jugendamtes. Dieser Skandal setzt sich schließlich auch noch bis zu den Familiengerichten fort. Hier treten die „Laien“ des Jugendamtes als vermeintliche Fachleute auf, geben Stellungnahmen und Empfehlungen ab, die von Familienrichtern im guten Glauben an deren Kompetenz übernommen werden. Die Vorwürfe die Thomas Morgenschweis der Stadt vorwirft haben schon Hand und Fuß, wie andere betroffene Väter bestätigen.

Ein weiterer betroffener Vater, Reinhard Nies, stellte im Dezember 2010 Strafantrag gegen Bürgermeister Steffen Mues. Bisher hat der der Vater, dem seine zwei Töchter (jetzt 5 u. 6 Jahre) in einem langwierigen Verfahren und gegen den Willen der Stadt Siegen zugesprochen bekam, von der Staatsanwaltschaft nur ein Aktenzeichen  (AZ: STA Siegen 26 JS 28/11 ) erhalten.

Es bleibt zu hoffen -Strafanzeigen hin und her – dass mehr zum Wohle der Kinder gehandelt wird.

Wenn durch Strafanzeigen die sachliche „öffentliche Diskussion“ über katastrophale Missstände in vielen Jugendämtern der Städte und Gemeinden im Lande an das Tageslicht gebracht werden, ist es nur gut.


Im Visier der Staatsanwaltschaft:  Thomas Morgenschweis

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