wS/zoll Dortmund – Rund 1.500 Zöllnerinnen und Zöllner kontrollierten in der 21. Kalenderwoche 2011 bundesweit Gastronomiebetriebe. Bei 1.322 der insgesamt geprüften 4.528 Unternehmen, also rund 30 Prozent, stellten die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls Anhaltspunkte auf Gesetzesverstöße fest, denen nun weiter nachgegangen wird.
Im Rahmen der Schwerpunktprüfung überprüften die Beamten bundesweit 16.792 Personen. Dabei ergaben sich 1.104 Hinweise auf Rechtsverstöße (rund sieben Prozent der Fälle).
Die Dortmunder Zöllnerinnen und Zöllner waren mit insgesamt 74 Kräften in mehreren Städten zeitgleich im Einsatz. Es wurden dabei 892 Personen befragt und 218 Unternehmen geprüft. Bei 72 Unternehmen wurden Unregelmäßigkeiten festgestellt (rund dreiunddreißig Prozent). Weiterhin ergaben sich bei 83 der befragten Personen Hinweise auf Rechtsverstöße (rund 9 Prozent). Damit liegen die Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei den geprüften Unternehmen und Personen leicht über dem Bundesdurchschnitt.
Bei den Verstößen handelt es sich im Wesentlichen um Fälle von
– Leistungsbetrug
– Scheinselbständigkeit
– Meldepflichtverletzung nach dem Sozialgesetzbuch
– Verstoß gegen die (branchenspezifische) Mitführungspflicht des
Personalausweises
– arbeitsgenehmigungsrechtliche Verstöße
Im Aktionszeitraum haben die Dortmunder Zöllnerinnen und Zöllner bereits 35 Bußgeldverfahren (bundesweit 775) und 3 Strafverfahren (bundesweit 140) eingeleitet. Eine Person wurden wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts vorläufig festgenommen (bundesweit 39).