Kreis Olpe: Frisierte Roller unterwegs

wS/po/wf.    Kreis Olpe – Am Mittwochabend fiel einer Streife in Finnentrop-Frettermühle gegen 19:15 Uhr ein Rollerfahrer auf, der in Richtung Weringhausen mit hoher Geschwindigkeit eine Steigung hochfuhr. Der 15-jährige Rollerfahrer aus Finnentrop konnte kurz darauf überprüft werden, da er in der Straße Mühlenwinkel am Fahrbahnrand angehalten hatte. Ein ebenfalls 15-jähriger Bekannter des Angehaltenen kam kurz darauf mit seinem Roller dazu. Auch dieser Roller machte den Eindruck „frisiert“ zu sein.

Auf dem angeforderten Rollenprüfstand wurde festgestellt, dass beide Roller in der Lage waren, anstatt der erlaubten 25 km/ h, rund 70 km/h zu fahren.

Am Donnerstagabend wurde gegen 20:15 Uhr in Drolshagen Schreibershof ein 16-Jähriger aus Drolshagen mit seinem Roller wegen auffallend hoher Fahrgeschwindigkeit angehalten. Er gab dann auch zu, an dem Roller erhebliche technische Manipulationen zur Geschwindigkeitssteigerung vorgenommen zu haben. Der Roller war so in der Lage statt der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/ h eine Geschwindigkeit von 55 – 60 km/ h zu erreichen.

Bereits am Mittwochmittag war gegen 13:55 Uhr einer Streife in Attendorn-Biggen ein Rollerfahrer aufgefallen, der angehalten werden sollte, da er verbotenerweise einen Sozius transportierte, der zudem keinen Helm trug. Der Rollerfahrer versuchte jedoch trotz Anhaltesignal, sich durch mehrfachen Richtungswechsel einer Überprüfung zu entziehen. Er verlor dann aber auf der L 539 im Bereich eines Ausfluglokals nach einem Bremsmanöver die Kontrolle über den Roller und stürzte mit geringer Restgeschwindigkeit. Am Roller entstand kein Sachschaden, der 15-jährige Rollerfahrer aus Plettenberg blieb unverletzt, der 16-jährige Sozius aus Finnentrop erlitt leichte Hautabschürfungen. Bei dem Sturz hatte der umfallende Roller noch den zu diesem Zeitpunkt neben ihm befindlichen Streifenwagen seitlich beschädigt und hier rund 1.000 € Sachschaden verursacht. Der Rollerfahrer räumte ein, an dem Fahrzeug ebenfalls zur Geschwindigkeitssteigerung Manipulationen vorgenommen zu haben.

Alle drei Rollerfahrer wurden wegen Fahrens ohne die auf Grund der Geschwindigkeitssteigerung erforderlich gewordene Fahrerlaubnis angezeigt.

Hinweise der Polizei:

Neben den zu erwartenden Konsequenzen aus der Verkehrsstraftat sind regelmäßig erhebliche Kosten für ein Gutachten zum Nachweis der vorgenommenen Manipulationen fällig.

Wenn Verkehrsunfälle mit den „frisierten“ Zweirädern passieren, ist davon auszugehen, dass es Schwierigkeiten mit der Schadensregulierung durch die Versicherungen geben wird.

Häufig gehen die Jugendlichen hohe Risiken für sich und andere Verkehrsteilnehmer ein, um sich polizeilichen Kontrollen zu entziehen.

Eltern von Jugendlichen mit motorisierten Zweirädern sollten daher aus den vorgenannten Gründen  unbedingt darauf hinwirken, dass an den Fahrzeugen keine Manipulationen vorgenommen werden. Auch ohne technischen Fachverstand ist es beispielsweise möglich, durch eine Probefahrt festzustellen, ob an dem Zweirad Veränderungen zur Leistungssteigerung vorgenommen wurden. Bei dem „Testfahrer“ sollte es sich vorsorglich um eine Person handeln, die selbst im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.

 

 

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