wS/ksw/tbs Siegen – Die fünf Kreise in Südwestfalen haben Bedenken gegen die geplante Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts. In einem Schreiben, das allen Bundestagsabgeordneten der Region zugeleitet wurde, brachten die Kreise ihre große Sorge wegen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Ausdruck.
„Die avisierte Neuregelung zur Zulassung der gewerblichen Sammlung wird zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger gehen“, sind sich die Kreise sicher. Gewerbliche Sammlungen werden nämlich nur dort und nur solange erfolgen, wie sich für die gewerbliche Wirtschaft Gewinne erzielen lassen. Diese Einnahmen fehlen den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in ihren Gebührenhaushalten. Zudem müssen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger auch dort Entsorgungsleistungen anbieten, wo sich gewerbliche Sammlungen infolge des Aufwandes nicht rechnen. Das ist insbesondere in ländlichen Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte der Fall, wie es sie teilweise auch in Südwestfalen gibt. „Die Zeche zahlen die Bürgerinnen und Bürger über höhere Abfallgebühren“, so die Kritik.
Darüber hinaus sehen die südwestfälischen Kreise den Bestand des Systems der kommunalen Daseinsvorsorge insgesamt gefährdet. Bereits die geltenden Regelungen haben dazu geführt, dass die Fix-Kosten für die vorzuhaltenden Entsorgungs- und Nachsorgeeinrichtungen bereits spürbar auf die kommunalen Gebühren und Privathaushalte verlagert werden mussten. Daher befürchten die Kreise, dass „weitere Eingriffe nicht nur zusätzliche finanzielle Nachteile für die Bürger bewirken, sondern mittel- bis langfristig den Bestand der kommunalen Einrichtungen insgesamt gefährden.“
Der Märkische Kreis, der Hochsauerlandkreis, der Kreis Siegen-Wittgenstein sowie die Kreise Soest und Olpe bitten daher die heimischen Bundestagsabgeordneten, dazu beizutragen, dass eine Regelung, die zu Lasten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geht, noch vermieden werden kann.
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