Todesfälle in Kinderklinik: Beurteilung kann erst nach Eingang aller Gutachten erfolgen

wS/po/wf.   Siegen  –  Die leitenden Ärzte sowie die Geschäftsführung der DRK-Kinderklinik Siegen sehen sich durch die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Siegen bestätigt in der Vorgehensweise, aufgrund der Todesfälle vom September 2011 das Gesundheitsamt und die Staatsanwaltschaft umgehend eingeschaltet zu haben.

„Auch Monate nach den Todesfällen sind wir alle noch tief betroffen,“ so Prof. Dr. Rainer Burghard, Chefarzt der Abteilung Kinder- und Jugendmedizin, Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin. „Uns war jedoch eine Klärung auch im Interesse der betroffenen Eltern sowie der beteiligten Mitarbeiter sehr wichtig. Dass die ersten Untersuchungsergebnisse nun keine strukturellen Ursachen im Hause oder bei den Lieferanten aufzeigen, bestätigt unseren Anfangsverdacht der zufälligen Häufigkeit der Todesfälle in der Hochrisikogruppe der Frühgeborenen.“ Verwaltungsleiterin Stefanie Wied zeigt sich ebenfalls erleichtert: „Natürlich sind wir froh, dass uns auch von einem weiteren externen Gutachter ein sorgfältiges Hygienemanagement bescheinigt wurde.“

In der Erklärung der Staatsanwaltschaft Siegen heist es: Eine abschließende Bewertung des Sachverhaltes aus strafrechtlicher Sicht ist deshalb bislang nicht möglich. Jedoch ist inzwischen ein in Auftrag gegebenes Hygienegutachten eingegangen. Dieses lässt folgende Feststellungen zu: Die Lieferungen der von einer Apotheke hergestellten Spezialnahrung waren einwandfrei.

Abklatschproben, die in allen Bereichen des Kinderkrankenhauses unter anderem an Raumwänden und im Abflusssystem genommen wurden, lassen nicht darauf schließen, dass strukturelle Hygienemängel vorgelegen haben könnten.

Die beiden obduzierten Frühgeborenen sind mit unterschiedlichen Keimstämmen befallen gewesen, bei dem dritten Frühgeborenen, das nicht mehr für eine Erfolg versprechende Obduktion zur Verfügung gestanden hat, ist dies aufgrund des Krankheitsverlaufs zu vermuten.

Die vorgenannten Feststellungen und der Umstand, dass die Verstorbenen in unterschiedlichen Stationen behandelt worden waren, deuten aus strafrechtlicher Sicht darauf hin, dass das enge zeitliche Zusammentreffen der bedauerlichen Todesfälle als zufällig angesehen werden muss, zumal weitere vergleichbare Fälle nicht aufgetreten sind.
Eine weitere Beurteilung kann erst nach Eingang aller Gutachten erfolgen.


Prof. Dr. Rainer Burghard – Chefarzt in der Kinderklinik Siegen
Foto: Klinik

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