Wegweisende Vereinbarung zur Durchführung von Promotionen

wS/us – Siegen – Die Universität Siegen und die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg (HBRS) arbeiten jetzt enger zusammen. Nachdem die HBRS 2010 offiziell ein Graduierteninstitut eingerichtet hat, schloss sie mit der Universität Siegen jetzt eine Kooperationsvereinbarung unter anderem mit dem Ziel, gemeinsame Promotionen durchzuführen. Dafür stellt die Kooperationsvereinbarung die Grundlage dar.

Diese ermöglicht Studierenden der HBRS an der Universität Siegen zu promovieren. Professorinnen und Professoren der HBRS können gleichberechtigte Gutachtertätigkeiten bei Promotionen übernehmen und auch auf Zeit in Fakultäten der Universität Siegen kooptiert werden. Dieser Vereinbarung gehen langjährige Kooperationen einzelner Wissenschaftler beider Hochschulen voraus. Und es ist einer der ersten Kooperationsverträge dieser Art in Nordrhein-Westfalen.

Wir wollen unseren herausragenden Absolventinnen und Absolventen eine Perspektive in der Wissenschaft bieten und ihnen dafür an ihrer eigenen Alma Mater eine Heimat bieten, ebenso auch unseren forschungsstarken Professorinnen und Professoren. Damit stärken wir das Profil von anwendungsbezogener Forschung. Es gibt viele komplexe Anwendungsprobleme, die den langen Atem von promotionsbezogener Forschung bedürfen“, erklärt Professor Dr. Hartmut Ihne, Präsident der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg. Fachhochschulen hätten einen klaren Forschungsauftrag in der anwendungsbezogenen Wissenschaft, dem sie in hervorragender Weise nachkommen und dabei anerkannte Partner von Wirtschaft und Wissenschaft seien.

Professor Dr. Holger Burckhart, Rektor der Universität Siegen, sieht die qualitativen Veränderungen bei der Fachhochschulforschung in den letzten 40 Jahren und die Gebotenheit engerer Zusammenarbeit zwischen den Hochschularten: „Es gibt heute keinen Grund mehr, einschlägig qualifizierten AbsolventInnen von Fachhochschulen die Möglichkeit zur Promotion vorzuenthalten. Wir ebnen promotionswilligen jungen Menschen gerne den Weg. Die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg hat ausgezeichnete Wissenschaftler an Bord, und wir freuen uns, mit ihnen bei Promotionen und in der Forschung enger zusammenzuarbeiten.“ Für die Universität Siegen sei die Zusammenarbeit mit einer anwendungsorientierten Hochschule wie Bonn-Rhein-Sieg ein großer Gewinn. Grundlagen- und anwendungsorientierte Forschung könnten sich hier intelligent ergänzen.

Weil Fachhochschulen bislang selbst kein Promotionsrecht besitzen, müssen ihre Absolventen oder wissenschaftlichen Mitarbeiter für die Doktorarbeit immer einen Betreuer an einer Universität finden und zusätzliche Leistungsnachweise erbringen, um promovieren zu dürfen. Oder sie gehen für die Promotion an eine ausländische Hochschule, wo der Fachhochschulabschluss in der Regel als gleichwertig anerkannt ist und es keine Anerkennungsprobleme gibt. Dabei verliert die Hochschule allerdings sehr häufig diese leistungsbereiten und hervorragenden Nachwuchswissenschaftler, da sie ihnen keine Promotionsperspektive bieten kann.

Der Vertrag sieht ein Zusammenwirken auf mehreren Arbeitsfeldern vor, doch liegt ein Schwerpunkt auf den Rahmenbedingungen für Promotionen. Dazu gehört insbesondere eine promotionsbezogene Forschung, die die Durchführung gemeinsamer Forschungsprojekte vorsieht, das Angebot von vorbereitenden Studien, um Absolventinnen und Absolventen mit überdurchschnittlichem Masterabschluss der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg in Promotionsstudiengänge oder -programme der Universität Siegen aufnehmen zu können, sowie die gemeinsame Betreuung der Promotionsvorhaben durch einschlägig qualifizierte Professorinnen und Professoren der beiden Hochschulen. In geeigneten Fachgebieten sollen darüber hinaus gemeinsame Masterprogramme zur Überleitung in Promotionsstudiengänge entwickelt werden.

Zustimmung aus dem Wissenschaftsministerium

Die weitreichende Kooperationsvereinbarung zwischen Universität Siegen und Hochschule Bonn-Rhein-Sieg könnte wegweisend für ähnliche Vereinbarungen sein. Die Reaktion von NRW-Wissenschaftsministerin Svenja Schulze war sehr positiv, weil sich in ihr auch der neue Ansatz des Landes bei der Verbesserung von Promotionsmöglichkeiten für die Fachhochschulen und die Stärkung des anwendungsorientierten Forschungspotenzials niederschlage. „Wir wollen, dass die klugen Köpfe an den Fachhochschulen promovieren können. Damit wird der wissenschaftliche Nachwuchs gefördert und die Forschung an den Fachhochschulen gestärkt“, sagte Wissenschaftsministerin Schulze.

Weitere Aspekte der Vereinbarung sehen gemeinsame Lehramtsstudiengänge für Berufskollegs vor, die Öffnung der jeweiligen Wirtschaftsnetzwerke und die Nutzung infrastruktureller Synergien.


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