wS/ba Nürnberg – Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) unterzeichnen Kooperationsvereinbarung // Ziel ist es, Arbeitslose für die eigene Gesundheit zu sensibilisieren und stärker Präventionsangebote zu nutzen
„Wer gesund ist und arbeiten will, hat in der Welt nichts zu fürchten“ schrieb einst Gotthold Ephraim Lessing. Mehr als zweihundert Jahre später ist dieser Satz überholt. Nationale und internationale Studien belegen, dass – insbesondere anhaltende – Arbeitslosigkeit krank macht. Bereits heute weist jeder dritte Leistungsberechtigte in der Grundsicherung („Hartz IV“) gesundheitliche Einschränkungen auf. Nachgewiesen ist auch, dass die mentale wie physische Verfassung der Arbeitslosen Vermittlungserfolge stärker beeinflussen kann als ihre formale Qualifikationen. Daher wollen die BA und der GKV-Spitzenverband zusammen mit seinen Mitgliedskassen an diesem Punkt ansetzen und Arbeitslose gezielt über Präventionsangebote informieren.
Arbeitslosigkeit wird von den Betroffenen als einschneidendes Erlebnis empfunden, das ihnen den Boden unter den Füßen wegzieht. Lebensperspektive, gesellschaftliches Ansehen, finanzielle Absicherung, Lebenssinn und Lebensstruktur – nichts ist mehr wie es war. Diese Belastung kann früher oder später eine Krankheit auslösen. „Es gilt, den „Teufelskreis“ Arbeitslosigkeit und Krankheit zu durchbrechen“, betont Heinrich Alt, Vorstand Grundsicherung in der BA. „Wer seine Gesundheit bereits soweit eingebüßt hat, dass darunter seine Beschäftigungsfähigkeit leidet, hat kaum eine Chance auf einen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Wir wollen darauf hinwirken, dass unsere Kunden möglichst gesund bleiben oder gesund werden. Wir gehen in die Kooperation mit dem GKV-Spitzenverband und den Krankenkassen, um einen Prozess anzustoßen, der Gesundheits- und Arbeitsmarktpolitik enger miteinander verzahnt.“
Obwohl gerade Arbeitslose Präventionsmaßnahmen bräuchten, nutzt diese Gruppe die vorhandenen Angebote der Krankenkassen seltener. Jobcenter und Arbeitsagenturen sollen daher Möglichkeiten nutzen, den Präventionsgedanken stärker im Beratungs- und Vermittlungsprozess zu verankern. Durch konkrete Hinweise auf Angebote der Krankenkassen vor Ort können Arbeitslose motiviert werden, beispielsweise an Bewegungs-, oder Stressbewältigungskursen teilzunehmen. Die Gesetzliche Krankenversicherung entwickelt den Rahmen für einen erleichterten Zugang von Arbeitslosen zu Präventionsmaßnahmen. Konkret geplant ist zum Beispiel, dass Krankenkassen unter bestimmten Bedingungen die Kosten von Präventionsangeboten für Arbeitslose vorab ganz oder teilweise übernehmen. Normalerweise gehen Versicherte in Vorleistung und bekommen rund 80 Prozent der Kurskosten bei nachgewiesener regelmäßiger Teilnahme von den Kassen im Nachhinein erstattet. Auch sollen Gesundheitsförderungsmaßnahmen verstärkt mit Arbeitsmarktmaßnahmen verzahnt werden.
„Natürlich schafft diese Kooperation keine neuen Jobs, aber sie eröffnet Möglichkeiten, dass Arbeitslose gesund bleiben. Und gesunde Menschen schaffen einen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt einfacher. Diese Art der Hilfe zur Selbsthilfe ist für uns der richtige Weg. Hierbei gibt es viele Gewinner – die Arbeitslosen selbst profitieren genauso wie die Sozialversicherungen und die Wirtschaft“, so Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes.
Die Kooperationspartner betonen, dass die Inanspruchnahme von Gesundheitsförderungsangeboten freiwillig sei. Weder solle Arbeitslosen eine bestimmte Lebensweise aufgezwungen werden, noch würden Leistungen oder Hilfen an eine Kursteilnahme gekoppelt.
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