Bluttat am Bahnhof: Urteil 10 Jahre 6 Monate nunmehr rechtskräftig

wS/wf.    Siegen / Karlsruhe   –   31.10.2012 –  Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen 4 StR 326/12) hat mit Beschlüssen vom 23.10.2012 die Revisionen gegen das Urteil der 1. großen Strafkammer des Landgerichts Siegen als Schwurgericht vom 30.03.2012 verworfen.

Das Schwurgericht hatte nach neun Verhandlungstagen den Angeklagten wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt, weil er am 20.08.2011 in der Bahnhofsunterführung in Siegen seine ehemalige Lebensgefährtin mit Messerstichen getötet hatte.

Mit seiner Revision hatte der Angeklagte unter anderem gerügt, die Kammer habe zu Unrecht die Voraussetzungen einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit abgelehnt. Außerdem habe die Kammer bei der Strafzumessung zu Unrecht strafschärfende Gesichtspunkte angenommen.

Diese Revision hat der Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen. Die Revisionen der Eltern der getöteten Frau sind vom Bundesgerichtshof als unzulässig verworfen worden. Die Eltern waren in dem Strafverfahren als Nebenkläger aufgetreten. Die Staatsanwaltschaft Siegen, die in der Hauptverhandlung eine Verurteilung wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe beantragt hatte, hatte ebenfalls Revision eingelegt, diese aber nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe zurückgenommen.

Das Urteil ist damit rechtskräftig.

unser umfangreicher Bericht vom Tattag:  >>> direkt zum Bericht

Foto: wirSiegen.de Archiv

 

 

Anzeige – Bitte beachten Sie auch die Angebote unserer Werbepartner
[scroll-popup-html id=“3″]

 

 

[plista widgetname=plista_widget_slide]