Immer Ärger um Plakate – Rechtsstreit endet vor Verwaltungsgericht

wS/wf. Siegen – 30.11.2012 – Mit Spannung wartete die Firma Universal Culture Entertainment auf den heutigen Freitag. Vor dem Verwaltungsgericht in Arnsberg musste heute über einen Rechtsstreit entschieden werden, der schon lange und monatlich immer wieder aktuell das Amtsgericht in Siegen beschäftigt.

Auf Anträge teilweise keine Reaktion
Es geht in dem Rechtsstreit um „wilde“ Plakatierungen. Die Universal Culture Entertainment, die auch u.a. die monatlich stattfindenden Ü30 Party im TZ mitorganisiert, wollen regelmäßig für ihre Partys eine Genehmigung bei der Stadt Siegen für Ihre Plakatierungen. An 85 Standorten wollen sie 182 Plakate aufhängen.Auch stellte die Universal Culture Entertainment offiziell Anträge wie z.b.s. Ende 2011 bei der Stadt Siegen. Eine Antwort auf den Antrag Ende 2011 erhielt die Firma seitens der Stadt Siegen nicht. Ein neuer Antrag im Sommer 2012 wurde erst im September, und nach Aussage der Universal Culture Entertainment erst nach massivem Druck mittels eines Rechtsanwaltes, negativ beantwortet.

immer wieder Ärger – Holger Hirsch beim Aufhängen von Plakaten … Foto: wirSiegen.de / Handke

Stadt Siegen lehnt ab
In ihrer Ablehnung beruft sich die Stadt auf eine Verordnung zur „Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherung und Ordnung der Stadt Siegen“ aus dem Jahr 1999. Die Stadt Siegen hat einen Vertrag über Nutzungsrechte für Werbung und Werbestandorte insbesondere für kommerzielle Zwecke mit der Stöer Sales & Service GmbH. Die Nutzungsrechte dieser Firma werden in der Verordnung geschützt. Damit soll auch verhindert werden, dass das Stadtbild „verschandelt“ wird.

Verwahrloste Säulen und Plakathalter
Hier können Universal Culture Entertainment nur lächeln. Mit Fotoaufnahmen belegt die Firma, wie ernst es die Stöer Sales & Service GmbH mit der Pflege ihrer Standorte nehmen. Verwahrloste Säulen und Plakathalter sind nicht gerade ein Aushängeschild.

Foto: Universal Culture Entertainment

Foto: Universal Culture Entertainment

10- 18 Bußgeldbescheide erhält die Universal Culture Entertainment für jede Veranstaltung von der Stadt Siegen zugestellt. Nachdem dann gegen jedes einzelne Bußgeld Einspruch eingelegt wird, werden diese beim Amtsgericht Siegen verhandelt.

Verwaltungsgericht in Arnsberg musste entscheiden
Heute nun musste das Verwaltungsgericht in Arnsberg über die Vorgehensweise der Stadt Siegen entscheiden und, ob die Satzung überhaupt rechtlich gültig ist. Das Verwaltungsgericht hat den Ablehnungsbescheid nicht anerkannt und der Stadt Siegen auferlegt, über den Antrag neu zu entscheiden. Gleich zu hat das Verwaltungsgericht in Arnsberg der Stadt Siegen geraten, eine Lösung zu finden, um diese Art der Werbung zu genehmigen. Wielange es nun bis zu einem überarbeiteten Bescheid dauert und welche neuen Gründe sich die Stadt nun einfallen lässt, steht in den Sternen.

Ü30 Partys in Gefahr
Ob es nach dem 01.12.2012 mit Ü30 Partys der Universal Culture Entertainment weiter geht, bleibt derzeit noch offen. In einer Pressemitteilung unter dem Motto „ Wer nicht wirbt, der stirbt…“ teilt der Veranstalter mit, dass nach 8 Jahren Ü30 Party in Siegen die beliebte „Kult“ Veranstaltung evtl. nicht mehr fortgeführt wird.

Wettbewerbsvorteil für Mitbewerber
Durch eine aktuelle Ordnungsverfügung gegen die Universal Culture Entertainment verschafft die Stadt Siegen anderen einen Wettbewerbsvorteil, denn Mitbewerber hängen fleißig weiter in Siegen Plakate auf, um für ihre Partys zu werben. Aufgrund des laufenden Verfahrens gibt die Stadt Siegen selber dazu derzeit keine Stellungnahme ab.

Keine Plakatwerbung? Das Aus für die „Kult“ Ü30 Party in Siegen? Foto: wirSiegen.de/Handke

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