wS/ots Siegen-Wittgenstein – 07.12.2012 – In den letzten Tagen wurden im hiesigen Kreisgebiet mehrere Fußgänger bei Verkehrsunfällen zum Teil schwer verletzt.
Die Verkehrsunfälle ereigneten sich alle bei Dunkelheit – zum Teil in Verbindung mit herrschenden Schneefällen bzw. Schneeregen. Alle bei den Unfällen verletzten Fußgänger waren dunkel gekleidet!
In Weidenau in der Poststraße wurden am Montagabend zwei Fußgänger auf einem Fußgängerüberweg von einem Autofahrer übersehen und trotz von einer von ihm noch eingeleiteten Vollbremsung angefahren. Beide Fußgänger stürzten auf die Fahrbahn und zogen sich bei dem Unfall derartige Verletzungen zu, dass sie in ein Krankenhaus transportiert werden mussten.
In Netphen-Deuz auf der L 729 wurden – ebenfalls am Montagabend – ein 41-jähriger Fußgänger und dessen Hund von einem PKW angefahren. Der Mann wurde von dem PKW erfasst, gegen die Windschutzscheibe geschleudert und stürzte auf die Straße. Dabei wurde er so schwer verletzt, dass er in Krankenhaus eingeliefert werden musste.
Am Dienstag wurde ein 20-jähriger Fußgänger in Weidenau in Höhe der Zufahrt zum Bismarckparkplatz auf einem Fußgängerüberweg von einem PKW erfasst und dabei leicht verletzt. Nur rund zehn Minuten später kam es in Siegen auf einer Fußgängerfurt im Bereich der Badstraße zu einem weiteren Verkehrsunfall mit zwei verletzten Personen.
Die Polizei geht bei allen Unfällen davon aus, dass die dunkel gekleideten Fußgänger von den Autofahrern wahrscheinlich zu spät bzw. überhaupt nicht erkannt worden sind. Die Verkehrsdirektion der Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein weist vor diesem Hintergrund erneut eindringlich darauf hin, dass in der dunklen Jahreszeit insbesondere Fußgänger und Radfahrer erheblichen Gefahren ausgesetzt sind. Ursächlich dafür sind die in der jetzigen Jahreszeit auftretenden ungünstigen Witterungs- und Sichtverhältnisse wie Dunkelheit, Regen, Nebel, Glätte und Schnee bzw. Eis, die allen Verkehrsteilnehmern große Probleme bereiten.
Polizeihauptkommissar Siegmar Kiepke, Leiter der Führungsstelle Verkehr: „Schwarze Kleidung mag zwar modisch-modern sein, birgt aber im Straßenverkehr immense Gefahren: Einen hell gekleideten Fußgänger sieht ein Autofahrer bereits aus einer Entfernung von 80 bis 90 Metern. Einen dunkel gekleideten erst aus einer Entfernung von 25 Metern! An der Kleidung befestigte Reflektoren lassen Fußgänger außerdem bereits aus 150 Metern ´leuchten.´!“
Fußgängern rät die Polizei daher, unbedingt helle, reflektierende Kleidung zu tragen und helle, reflektierende Gegenstände mitzuführen. Der Grundsatz „Sehen und gesehen werden“ sollte in der dunklen Jahreszeit für alle Verkehrsteilnehmer oberste Priorität besitzen.
Leider muss die Polizei aber auch immer wieder feststellen, dass etliche Fußgänger die Fußgängerfurten vorsätzlich bei Rot überqueren. Und gerade Kinder ahmen diese Unsitte kritiklos nach!
Radfahrer mit defekter Beleuchtung stellen besonders in der dunklen Jahreszeit eine erhöhte Gefahr dar. Polizeihauptkommissar Kiepke:“ Immer wieder gibt es Radfahrer, die offensichtlich die Mühe scheuen, gegen den Widerstand eines Dynamos „anzutreten“. Aber auch für Radfahrer gilt uneingeschränkt: Sehen und gesehen werden.“
An die Autofahrer richtet die Kreispolizeibehörde den Appell, die Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen anzupassen. Als Faustregel gilt: Nicht schneller fahren, als man sehen kann. Beispiel: 50 Meter Sicht = 50 Km/h.
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