Winterdienst: Gemeinsam unfallfrei durch die kalte Jahreszeit!

wS/hi  –  Hilchenbach  –  03.12.2012  –  „Leise rieselt der Schnee“ – dies war am ersten Dezember-Wochenende das deutliche Startsignal für den Baubetriebshof der Stadt Hilchenbach, aber auch die Bürgerinnen und Bürger, dass der Winterdienst notwendig ist, um für einen möglichst reibungslosen und unfallfreien Straßenverkehr in diesem Winter zu sorgen.

Der Baubetriebshof und einige beauftragte Unternehmer richten sich bei ihrem Einsatz nach den in Dringlichkeitsstufen eingeteilten Streubezirken, wonach gefährliche und zugleich verkehrswichtige Straßen höchste Priorität besitzen. Insofern bittet die Stadtverwaltung um Verständnis, dass nicht überall gleichzeitig und gleich schnell geräumt werden kann.

Während die Vorgaben für die Fahrzeuge und Beschäftigten des Baubetriebshofes klar sind, stellen sich viele Bürger beim ersten Schnee die Frage: Wie räume ich richtig?

Das wichtigste vorweg: Damit es bei Fußgängern und Autofahrern nicht zu gefährlichen Rutschpartien kommt, ist die Mithilfe der Bürger unbedingt notwendig. Für diese Unterstützung durch die Bevölkerung gelten Regelungen zur Schneeräum-, Streu- und Verkehrssicherungspflicht, die sich aus der Straßenreinigungssatzung der Stadt Hilchenbach ergeben:

Werktags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls oder nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. An Sonn- und Feiertagen besteht diese Pflicht erst ab 9.00 Uhr. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu entfernen.

Dabei sind die Geh- und kombinierten Geh- und Radwege in einer für den Verkehr erforderlichen Breite, nach Möglichkeit etwa 1 m, einschließlich notwendiger Zugänge zu den angrenzenden Anliegergrundstücken von Schnee frei zu machen und frei zu halten. Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Geh- oder Radweges oder, wo das nicht möglich ist, an dem Fahrbahnrand so schmal wie möglich und so zu lagern, dass der Fahrzeug- und Fußgängerverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird.

Die Einläufe zu Entwässerungsanlagen, die Hydranten, Löschwasserentnahmestellen, Verschlussdeckel der Versorgungsleitungen und die dazugehörigen Hinweisschilder sind stets gut sichtbar frei zu halten. An Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs und der Schulbusse, an Fußgängerüberwegen und Querungshilfen, müssen die Gehwege so von Schnee frei gehalten und bei Glätte bestreut werden, dass diese Bereiche auch möglichst gefahrlos erreicht und verlassen werden können. An gefährlichen Stellen, wie zum Beispiel bei Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen und auf starken Gefäll- oder Steigungsstrecken, bittet die Stadtverwaltung, den Winterdienst besonders sorgfältig auszuführen. Häufig nachgefragt auch folgender Hinweis: Schrammbords müssen wegen ihrer geringen Breite nicht geräumt werden, da sie nicht speziell dem Fußgänger vorbehalten sind.

Bei Schnee- und Eisglätte sind die Wege und Zugänge zu bestreuen. Dabei haben die Bürger darauf zu achten, dass Baumscheiben und begrünte Flächen nicht durch die verwendeten Streumittel angegriffen werden.

Wichtig ist auch, dass Schnee und Eis von Privatgrundstücken nicht auf Gehwege und Fahrbahnen geschafft werden dürfen, da dieses Verhalten zu gefährlichen Situationen für alle Verkehrsteilnehmer führt.

Beim Parken, aber auch beim Bereitstellen der Abfalltonnen zur Entleerung und der gelben Säcke zur Abholung ist darauf zu achten, das die Räumfahrzeuge auf Straßen und vor allem Rad- und Gehwegen nicht behindert werden.

Bei größeren Schneemengen werden die Straßen erheblich eingeengt, so dass Begegnungsverkehr nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist. Der Räumdienst wird dort, wo es erforderlich ist, den Schnee auch auf den Gehweg schieben.

 

Einbahnstraßenregelung bei großen Schneemengen!

Bei außergewöhnlich großen Schneemengen wird die Stadt Hilchenbach außerdem einige Straßen als Einbahnstraßen ausschildern. Diese Ausweisung wird nur so lange beibehalten, bis ein Begegnungsverkehr wieder möglich ist.

Dass die Einhaltung dieser Bestimmungen leichter gesagt ist als getan, ist der Stadtverwaltung durchaus bewusst. Um so wichtiger ist es, die Aufgaben möglichst gemeinsam und mit gegenseitiger Rücksichtnahme anzugehen.

Ganz im Sinne seiner Initiative „Miteinander – Füreinander“ setzt Bürgermeister Hans-Peter Hasenstab daher auch in diesem Jahr wieder auf die Nachbarschaftshilfe: „Insbesondere einige ältere Menschen sind gerade beim Winterdienst auf Unterstützung angewiesen.“

Einige Helfer insbesondere im Rahmen der Taschengeldbörse stehen der Beauftragten für bürgerschaftliches Engagement zur Verfügung. Wer also Hilfe beim Winterdienst benötigt oder selbst unabhängig von bisher schon üblicher nachbarschaftlicher Unterstützung bereit ist, im Rahmen der Initiative „Miteinander – Füreinander“ Mitmenschen beim Schneeräumen zu helfen, kann sich gerne an Gudrun Roth (02733/288-229) wenden.

Gleichzeitig wünscht sich Bürgermeister Hans-Peter Hasenstab eine gute Zusammenarbeit mit den städtischen Einsatzkräften, denn man sollte nicht vergessen, dass diese genauso wie die Bürger im Winter in besonderem Maß gefordert sind und sicherlich ihr Bestes geben werden, ohne dass jeder Wunsch zur Schneeräumung erfüllt werden kann.

Zwar hofft die Stadtverwaltung, dass ein extremer Winter ausbleibt, aber auch für diese Herausforderung ist der städtische Baubetriebshof gerüstet.

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