Prozessauftakt im Sicherungsverfahren gegen Kurt X.

wS/jk – Siegen – 24.01.2013 – Am Donnerstagmorgen war Prozessauftakt am Landgericht Siegen im Sicherungsverfahren gegen Kurt X. wegen Totschlags im Zustand der Schuldunfähigkeit. Die erste große Strafkammer unter Vorsitz des Vorsitzenden Richter am Landgericht (VRLG) Wolfgang Münker nahm als Schwurgericht die Verhandlung über den Antrag der Staatsanwaltschaft Siegen, die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus anzuordnen (wir berichteten), auf.

Kurt X., der derzeit vorläufig in einer solchen Einrichtung untergebracht ist, erschien mit seinem Pflichtverteidiger Rechtsanwalt Ulrich Schmidt aus Siegen und seinen Wahlverteidigern Rechtsanwalt Andreas Trode aus Iserlohn sowie Rechtsanwalt Horst-Holger Winzer aus Berlin vor Gericht.

Beschuldigter schweigt

Oberstaatsanwalt Manfred Lischeck verlas im Beisein der Rechtswälte der Nebenkläger die Anklageschrift. Nach dieser wird dem zur Tatzeit 73-jährigen Kurt X. zur Last gelegt, am Morgen des 28.07.2012 im eigenen Haus in Kreuztal-Ferndorf seine ebenfalls 73 Jahre alte Ehefrau nach einem Streit erwürgt und den Versuch unternommen zu haben, seinen Sohn mit einem Hammer zu erschlagen (wir berichteten ausführlich).

Das Gericht muss im Sicherungsverfahren die Frage klären, ob Kurt X. bei den Taten aufgrund einer psychischen Krankheit schuldunfähig war und ob auch heute noch eine Gefahr für die Allgemeinheit besteht.

Der Beschuldigte war zu Beginn des mit vier Verhandlungstagen geplanten Prozesses zu keiner Aussage bereit, behielt sich laut seinem Verteidiger jedoch vor, im Laufe des Verfahrens eine solche noch zu tätigen.

Kein Strafprozess

Als Gutachter wurde Rechtsmediziner Dr. med. Eberhard Josephi vom Pathologischen Institut Dortmund angehört, der zur Todesursache bei der Ehefrau von Kurt X. und den Ergebnissen der pathologischen Untersuchungen fachkundige Auskunft gab. Außerdem war Dr. med. Michael Mattes aus Herten (Facharzt für Psychiatrie) als weiterer Gutachter anwesend.

Richter Münker betonte, dass es sich bei dem Prozess nicht um ein Strafverfahren handelt. Sollte im Laufe des Verfahrens deutlich werden, dass Kurt X. schuldfähig gewesen ist, behält sich der Jurist vor, das Sicherungsverfahren in einen Strafprozess umzuwandeln.

Vorsorglich wurde für den 18. Feburar 2013 ein weiterer Verhandlungstermin vorgemerkt. Der Prozess wird am kommenden Mittwoch fortgesetzt. Die Urteilsverkündung ist für den 6. Februar geplant.

Fotos: wirSiegen.de

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