wS/si Siegen – Alle fünf Jahre stellen die Städte und Gemeinden Vorschlagslisten auf, aus denen Schöffinnen und Schöffen, die als ehrenamtliche Richter an den Verhandlungen der Erwachsenengerichte mitwirken, gewählt werden.
Für die Amtszeit 2014 bis 2018 müssen wieder Stellen neu besetzt werden. Daher sucht die Stadt Siegen Schöffinnen und Schöffen für die Strafkammern des Landgerichtes und für das Schöffengericht Siegen.
Das Ehrenamt kann jeder Deutsche ausüben, der am Tag des Amtsbeginns (Stichtag 1. Januar 2014) mindestens 25 Jahre und nicht älter als 69 Jahre alt ist. Wer in Siegen Schöffe werden will, muss auch dort seinen Wohnsitz haben.
Gewählt werden die Schöffinnen und Schöffen anhand der Vorschlagsliste der Stadt Siegen von einem eigenen Ausschuss des Amtsgerichtes Siegen. Der Gewählte ist verpflichtet, das Amt anzunehmen.
Anmeldungen sind bis zum 7. Juni 2013 möglich. Ansprechpartnerin ist Dorothee Münker, Büro Bürgermeister, Tel. (0271) 404-1509, E-Mail: d.muenker@siegen.de. Informationen zu der Tätigkeit von Schöffen, zu den weiteren Voraussetzungen sowie ein Bewerbungsformular findet man auch im Internet unter www.siegen.de und www.schoeffenwahl.de.
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