Abbruch der Ausbildung? Jobcenter rudert angeblich zurück

wS/red – Netphen – Ein bemerkenswerter Fall beschäftigt derweil Rechtsanwälte aus Netphen. Der Grund: Das Jobcenter des Kreises Siegen-Wittgenstein verlangt den Abbruch der Ausbildung einer Auszubildenden der Rechtsanwaltskanzlei. Sie hatte von 2002 bis 2004 eine Ausbildung zur staatlich geprüften Kinderpflegerin absolviert, aber bereits nach Ausbildungsende keine Chance auf eine Arbeitsstelle erhalten. Der Beruf wird trotz Notstandes in den Kindergärten nicht mehr nachgefragt.

Über einen längeren Zeitraum bezog sie Arbeitslosengeld II, besser bekannt als „Hartz IV“. Aus diesem Dilemma wollte sie heraus und bewarb sich lange erfolglos. Zwischendurch wurde sie Mutter eines mittlerweile fünfjährigen Sohnes und arbeitete in verschiedenen ungelernten Tätigkeiten. Das Geld reichte hinten und vorne nicht.(„wirSiegen“ berichtete bereits ausführlich über diesen Fall). Die Kanzlei Nierenz und Batz in Netphen stellte für ihre Auszubildende Carina Grigoleit einen Antrag auf ergänzende Leistung. Das Jobcebter verweigerte ihr jedoch die Leistungsergänzung.

Inzwischen aber habe das Jobcenter angeblich eingelenkt und die Zahlung „zur Aufstockung ihres Lebens-unterhalts“ bestätigt. Nach Aussage der Anwälte liegt ihnen diese Bestätigung schriftlich jedoch noch nicht vor. Arbeitsamtsleiterin Dr. Bettina Wolf habe lediglich ein Telefonat mit Rechtsanwältin Katharina Batz geführt, so wurde es „wirSiegen“ am Nachmittag vom Anwaltsbüro mitgeteilt.


Jobcenter rudert angeblich zurück
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