7 Mio weniger Einnahmen in 2015 möglich

wS/hi  – Hilchenbach – Zurzeit muss die Stadt Hilchenbach davon ausgehen, dass sie ab 2015 jährlich etwa 7 Millionen Euro weniger als geplant einnimmt.  Heute fand  im Hilchenbacher Rathaus das Gespräch mit der Bezirksregierung Arnsberg, der Südwestfalen Agentur und dem Kreis Siegen-Wittgenstein über die Möglichkeiten einer Fortführung des Regionale-Projektes „Kultureller Marktplatz Dahlbruch“ nach dem Einbruch der Gewerbesteuereinnahmen statt.

Freiwillige Leistung trotz Nothaushalt

Einerseits ging es in der Besprechung um die haushaltsrechtliche Frage, ob das Projekt auch durchgeführt werden dürfte, wenn sich die Stadt Hilchenbach – wie für 2014 und die folgenden Jahre zu befürchten – im Nothaushalt befindet. Hierzu führten die Vertreterinnen der Bezirksregierung und des Kreises Siegen-Wittgenstein aus, dass Hilchenbach die Maßnahme als freiwillige Leistung grundsätzlich trotz eines Nothaushaltes verwirklichen könnte.

Allerdings müsste im Haushaltssicherungskonzept klar werden, durch welche Einsparungen und Mehreinnahmen die zusätzlichen Folgekosten ausgeglichen werden. Grundvoraussetzung ist dabei ohnehin, dass die Stadt Hilchenbach in der Haushaltsplanung trotz des erheblichen Gewerbesteuerausfalls wie bisher einen Ausgleich bis zum Jahr 2022 schlüssig darstellen kann. Eine Entscheidung ist also erst nach Vorlage des Haushaltssicherungskonzeptes möglich.

Rückzahlungsverpflichtung der Förermittel

Konkreter konnte der Vertreter der Bezirksregierung im Hinblick auf die Städtebauförderung des Regionale-Projektes durch das Land Nordrhein-Westfalen werden. Der städtebauliche Wettbewerb wird wie zugesagt mit 60 % gefördert und bis Ende November wird der Stadt Hilchenbach auch der entsprechende Bescheid zugesandt. Optimistisch zeigte sich der Vertreter der Bezirksregierung auch, was die Rückzahlungsverpflichtung dieser Fördermittel betrifft. Wenn die Stadt Hilchenbach den „guten Willen“ zur Umsetzung behält, das Projekt später aber aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen nicht umsetzen kann, ist von einem Verzicht auf die Rückforderung der Fördermittel auszugehen. Diese Aussage will sich die Bezirksregierung allerdings noch vom Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr bestätigen lassen.

3. Stern bei Finanzierung des Eigenanteils

Ergänzend betonte der Geschäftsführer der Südwestfalen Agentur Dirk Glaser, der von der Projektbetreuerin Dr. Stefanie Arens zum Gespräch begleitet wurde, dass auch die Vergabe des 3. Sterns für das für die Region wichtige Infrastrukturprojekt weiterhin möglich ist, wenn es der Stadt Hilchenbach gelingt die Finanzierung des Eigenanteils darzustellen.

„Prinzip Hoffnung“ für Kulturellen Marktplatz Dahbruch

Im Ergebnis waren sich alle Gesprächsteilnehmer einig, dass für den Kulturellen Marktplatz Dahlbruch das „Prinzip Hoffnung“ gilt. Die Durchführung des Städtebaulichen Wettbewerbs sollte angestrebt werden, um einerseits eine konkrete Grundlage für die Beurteilung der tatsächlichen Kosten zu schaffen und um andererseits ein Konzept zu besitzen, das auch zu einem späteren Zeitpunkt noch verwirklicht werden kann, wenn sich die Finanzsituation der Stadt Hilchenbach gebessert hat.

Umsetzung nur bei Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen

Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die Umsetzung der über 5 Millionen Euro teuren Stadtentwicklungsmaßnahme nur möglich ist, wenn sich die finanziellen Rahmenbedingungen für die Stadt Hilchenbach deutlich verbessern und gleichzeitig die Kommunalpolitik dem Projekt in der Haushaltsplanung oberste Priorität einräumt. Sollte der Rat der Stadt Hilchenbach diese Vorgehensweise unterstützen, wären die Umsetzungschancen für den „Kulturellen Marktplatz“ in Dahlbruch nach der Durchführung des Städtebaulichen Wettbewerbs, für den ein Eigenanteil von rund 30.000 Euro aufzubringen ist, neu zu beurteilen. Diese Entscheidung über die Baumaßnahme wäre also erst in der zweiten Jahreshälfte 2014 anhand der dann vorliegenden Planung und der gegebenen Finanzsituation zu treffen.

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