wS/ots : Umfangreiches Betrugsverfahren gegen Mutter und Sohn: Kreuztaler Kriminalkommissariat ermittelte in über 170 Fällen /
Ausgangspunkt der polizeilichen Ermittlungen: Ein Zigarrenhumidor
Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen des Kreuztaler Kriminalkommissariats in einem arbeitsaufwändigen Betrugsverfahren sind jetzt abgeschlossen.
Das Ermittlungsverfahren richtet sich gegen einen 30-jährigen Netphener und dessen 64-jährige Mutter.
Beide sind aus Sicht der Polizei dringend tatverdächtig, in über 170 Fällen gemeinschaftlich und gewerbsmäßig Betrugshandlungen und Urkundenfälschungen begangen zu haben sowie falsche eidesstattliche Erklärungen abgegeben zu haben.
Ausgangspunkt der polizeilichen Ermittlungen war ein Zigarrenhumidor. Diesen nämlich hatten Sohn und Mutter im Frühjahr 2012 gekauft, obwohl sie wussten, dass sie die per Rechnung
übersandte Kaufsumme von rund 340 Euro nicht bezahlen konnten.
Nachdem dann vor diesem Hintergrund die Kreuztaler Kriminalbeamten die gemeinsame Wohnung von Mutter und Sohn durchsucht hatten, war klar, dass da noch weitere, intensive Arbeit auf die Ermittler wartete: Denn die Beamten fanden umfangreiches Beweismaterial, das aus ihrer Sicht den eindeutigen Schluss nahe legte, dass das Pärchen noch weitaus mehr auf dem Kerbholz hatte.
So konnten im Verlauf der Ermittlungen noch zahlreiche weitere Straftaten aufgeklärt werden. Das „Handlungsspektrum“ des Duos war dabei recht vielfältig. So boten beide bereits im Jahr 2012 in einem Internetauktionshaus zwei iPhone 5 für einen Sofortkaufpreis von 800 Euro an, obwohl sie überhaupt nicht im Besitz solcher Smartphones waren. Ein Opfer überwies die 800 Euro auf das angegebene Konto bekam aber die Smartphones nicht übersandt. Ähnlich gelagerte
„Verkäufe“ weiterer Smartphones folgten…
Dass das Duo auch nicht zimperlich war, wenn es darum ging, selbst amtliche Forderungen – wie beispielsweise einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft! – betrügerisch zu „bezahlen“, das zeigte sich bereits Ende des Jahres 2012. Da nämlich sollte ein über mehrere hundert Euro ausgestellter Haftbefehl mit zwei komplett gefälschten
Überweisungsträgern „beglichen“ werden. Wenngleich auch dieser Schwindel natürlich postwendend aufflog, so versuchte das Duo im weiteren Verlauf wiederholt, sich eingehender Haftbefehle auf diese Art und Weise zu entledigen.
Auch das Bestellen von Waren jedweder Art – vom Handy über die Getränkelieferung bis hin zur über 1000 Euro teuren Bodentreppe – unter falschen Namen gehörte zum gängigen Repertoire von Mutter und
Sohn. „Gerne“ wurden bei solchen Bestellungen dann auch bis zu 19 verschiedene bzw. wechselnde Aliasnamen verwandt.
Der insgesamt von dem Duo angerichtete Schaden beläuft sich nach Bewertung der Ermittler auf über 100 000 Euro.
In ihren Vernehmungen zeigten sich Sohn und Mutter teilgeständig.
Sohn und Mutter wurden übrigens Anfang Oktober 2013 mit zwei gegen sie noch bestehenden (alten) Vollstreckungshaftbefehlen von den Kreuztaler Ermittlern im Auftrag der Siegener Justiz festgenommen und in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert.