(wS/sw) Siegen-Wittgenstein – Künftig gibt es den Schwerbehindertenausweis nur noch im Scheckkartenformat. Mit der Änderung der Schwerbehindertenausweisverordnung wurde die Einführung des Ausweises im Scheckkartenformat bis 1. Januar 2015 verbindlich vorgeschrieben. In NRW wird der Ausweis bereits zum 1. September eingeführt. Bisher erstellte Papierausweise behalten ihre Gültigkeit – entweder unbefristet oder bis zum Ablauf des aufgedruckten Datums – und müssen nicht ausgetauscht werden.
Ausweise, die befristet gültig sind, können weiterhin verlängert werden – wie bisher bei den jeweiligen Städten und Gemeinden im Kreis Siegen-Wittgenstein. Wichtig ist, dass noch ein Verlängerungsfeld frei ist und keine Neufeststellung ansteht.
Wer seinen alten Ausweis vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer gegen einen neuen eintauschen möchte, kann dies jederzeit tun. Nötig dafür sind ein aktuelles Lichtbild und die Zustimmung zur Speicherung des Bildes. In den ersten Wochen müssen sich Umtauschwillige allerdings auf Wartezeiten einstellen, da vorrangig Ausweise im Rahmen einer Erst- und Neufeststellung bearbeitet und ausgestellt werden.
Der Ausweis wird nicht mehr wie bisher beim Kreis Siegen-Wittgenstein direkt ausgegeben, sondern über einen externen Dienstleister gedruckt und von dort auf dem Postweg versandt. Bei Verlust etc. können keine Ersatzbescheinigungen zur Überbrückung bis zur Ausstellung ausgestellt werden. Allerdings erfolgt der Versand der Ausweise in der Regel innerhalb von sechs Arbeitstagen.
Für weitere Fragen steht die Schwerbehindertenabteilung der Fachservice Soziales des Kreises Siegen-Wittgenstein unter der Telefonnummer 0271 333-1788 von montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 16 Uhr und freitags von 8 Uhr bis 13 Uhr zur Verfügung.
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