B508: Ortsumgehung Kreuztal wird Anfang Dezember erörtert

(wS/red) Arnsberg – Rund 400 Einzeleinwendungen zur bisherigen B 508-Neubau-Planung (Ortsumgehung Kreuztal) werden Anfang Dezember in der Stadthalle Kreuztal erörtert – moderiert von der Bezirksregierung. Seit dem 9. Oktober und noch bis zum 27. November 2014 können die schriftlichen Gegenäußerungen des Trägers Straßen.NRW eingesehen werden.

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Die Erörterung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens beginnt am Montag, den 1. Dezember 2014, um 10 Uhr. In diesem Termin werden zunächst die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Versorgungsbetriebe erörtert. Im Anschluss daran erfolgt die Erörterung privat vorgebrachter Einwendungen.

Fortgesetzt wird der Termin am 2. Dezember sowie bei Bedarf am 3. und 4. Dezember, jeweils ab 9 Uhr. Ob die Fortsetzungstermine erforderlich sind, wird den Teilnehmern jeweils am Vortag vor der jeweiligen Unterbrechung mitgeteilt – ohne dass hierzu eine weitere besondere Bekanntmachung erfolgen würde.

Im direkten Gespräch hat auch der Landesbetrieb Straßen.NRW die Möglichkeit, seine Argumente zu erläutern und um Akzeptanz für das Vorhaben zu werben. Die bereits schriftlich vorliegenden Gegenäußerungen des Landesbetriebes können die Einwender vor dem Erörterungstermin bei der Stadt Kreuztal (Siegener Straße 5, Zimmer Nr. 210) abholen.

Verfahren 2010 eingeleitet

Die Bezirksregierung Arnsberg hatte im Oktober 2010 auf Antrag des Landesbetriebs Straßen.NRW das Anhörungsverfahren nach § 17 Fernstraßengesetz eingeleitet. Die Planunterlagen lagen vom 29.10. bis 28.11.2010 in Kreuztal zur allgemeinen Einsicht aus. Jeder konnte bis 13.12.2010 Einwendungen erheben. Rund 400 Einzeleinwendungen gingen insgesamt ein. Und es haben sich fünf Bürgerinitiativen gebildet. Unterschriftenlisten mit mehr als 3000 Unterzeichnern liegen ebenso vor.

Der Planfeststellungsabschnitt umfasst den Neubau der B 508 von der B 54 (Hüttentalstraße) bis Kreuztal-Ferndorf im Kreis Siegen-Wittgenstein auf dem Gebiet der Stadt Kreuztal (Gemarkungen Buschhütten, Ferndorf und Kredenbach). Die geplante Maßnahme ist im Bedarfsplan (BPL) für Bundesfernstraßen als „vordringlicher Bedarf“ eingestuft.

B 508 zuletzt stark überlastet

Die Situation heute: Der Verkehr auf der B 508 wird bei der Ortsdurchfahrt durch Signalanlagen, Fußgängerquerungen und diverse Einmündungen stark behindert. Die Kreuzungen B 54, L 908, B 517 beziehungsweise B 508 sind in Spitzenverkehrszeiten überlastet. Es kommt hier regelmäßig zu erheblichen Rückstaubildungen. An den Knotenpunkten häufen sich Anhaltevorgänge und Wartezeiten. Die Wahrscheinlichkeit für Auffahr-, Abbiege- und Einbiegeunfälle ist dadurch deutlich erhöht.

Im Bereich Kreuztal-Mitte/Ferndorf weist die B 508 mit Belastungen von bis zu 22.800 Kraftfahrzeugen pro Tag Verkehrsmengen auf, die die Leistungsfähigkeit einer zweistreifigen Innerortsstrecke deutlich übersteigen. Bis zu 1.800 Lkw-Verkehre sind über diese Strecke abzuwickeln. Ausgeprägte Verkehrsstauungen auch außerhalb der üblichen Verkehrsspitzenzeiten sind tagtäglich die Folge – und lassen die enge Ortsdurchfahrt zum absoluten Nadelöhr für den Kfz-Verkehr werden.

Neben dem Zeitverlust für den Kfz-Verkehr und Behinderungen für den ÖPNV sind erhöhte Lärm- und Schadstoffbeeinträchtigungen ein Problem. Auch die mittlerweile kaum noch zumutbare Aufenthaltsqualität für Fußgänger und Anrainer im Straßenraum macht eine Verbesserung der Verkehrssituation dringend erforderlich. Darüber hinaus bewirkt der zäh fließende Verkehr, dass Ortskundige auf innerstädtische Wohnstraßen ausweichen – mit der Folge erheblicher Belastungen der dortigen Anwohner durch Kfz-bedingte Emissionen. Und für die Zukunft ist eine weitere Steigerung des Verkehrsaufkommens zu erwarten.

Tunnellösung ebenfalls noch möglich

Nach den vorliegenden Planungen von Straßen.NRW soll die B 508n zur Kraftfahrstraße gewidmet werden. Nach Fertigstellung der Teil- Ortsumgehung soll die bestehende B 508 im Ortskern abgestuft werden.

Allerdings wurde – aufgrund von Einwendungen – alternativ zur geplanten Baumaßnahme gleichzeitig eine Tunnellösung in die Vorschlagsliste für den neuen Bundesverkehrswegeplan 2015 aufgenommen. Ob eine solche Variante am Ende zum Zuge kommen wird, lässt sich heute nicht sagen.

Noch ist der Bundesverkehrswegeplan 2005 gültig. Daher hält der Vorhabenträger auch zunächst an der jetzt geplanten Variante fest. Dem neuen Bundesverkehrswegeplan gehen – vor einer Verabschiedung im Bundestag – weitreichende Kosten-Nutzen-Analysen voraus. Sollte im neuen Bundesverkehrswegeplan die Tunnelvariante berücksichtigt werden, wäre der Landesbetrieb Straßen.NRW in der Lage, die Pläne entsprechend zügig zu ändern. Die Öffentlichkeit würde erneut beteiligt.

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