Kinder vor Übergriffen schützen

Vereinbarungen über Vorlage von Führungszeugnissen können noch bis Jahresende geschlossen werden

logo_kreissiwi_wappen_siwi(wS/siwi) Siegen-Wittgenstein. Kinder und Jugendliche sollen ihre Freizeit unbeschwert in einem geschützten Raum verbringen können, frei von der Angst vor sexuellen Übergriffen durch Mitarbeiter, die einschlägig vorbestraft sind. „Dies istaus Sicht der Kinder und ihrer Eltern wichtig, aber auch für die Vereine und Verbände, die Kinder- und Jugendarbeit machen, selbst“, sagen Heiner Giebeler, Geschäftsführer des Kreisjugendrings Siegen-Wittgenstein e.V., und Gerold Wagener, Fachgebietsleiter im Fachservice Jugend und Familie des Kreises Siegen-Wittgenstein. Aus diesem Grund müssen sich Vereine und Verbände, die sich in der Kinder- und Jugendarbeit engagieren, von ihren ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erweiterte Führungszeugnisse vorlegen lassen. Das sieht das Bundeskinderschutzgesetz vor.

Im Sommer dieses Jahres hatten Kreis und Kreisjugendring die Vereine und Verbände dazu aufgerufen, Vereinbarungen über die Vorlage von Führungszeugnissen bis zum 15. Oktober 2014 abzuschließen. Die Vereinbarung ist auch Voraussetzung, künftig Fördermittel vom Kreis erhalten zu können. Bisher haben bereits 164 Vereine und Verbände die Vereinbarungen unterzeichnet. „Das ist ein gutes Ergebnis, wenn man bedenkt, dass ca. 300 Vereine von uns eine finanzielle Förderung bekommen“, so Wagener und Giebeler. Doch unabhängig davon, ob ein Verein oder Verband eine Förderung erhält, sollen im Zuständigkeitsbereich des Kreises möglichst alle in der Kinder- und Jugendarbeit Aktive die Vereinbarungen unterzeichnen, möglichst noch vor Ende dieses Jahres: „Damit setzen die Vereine und Verbändeein deutliches Zeichen, dass sie den Kinderschutz ernst nehmen“, so Wagener und Giebeler.

Die Vereinbarung steht auf der Homepage des Kreisjugendrings Siegen-Wittgenstein, www.kreisjugendring.org, zum Downloaden bereit. Sie kann auch online ausgefüllt werden.

Sofern Vereine und Verbände Rückfragen zum Thema „Führungszeugnisse“ haben, beantworten diese Heiner Giebeler, Telefon: 0271 333-2761, und Gerold Wagener, Telefon: 0271 333-1346.

Für Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit ist die Ausstellung der Führungszeugnisse kostenfrei, wenn nachgewiesen wird, dass diese für die Vereinsarbeit erforderlich sind. Ein entsprechendes Formular hierfür ist ebenfalls unter www.kreisjugendring.org hinterlegt.

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