(wS/red) Siegen – Die Verteidigung im so genannten „Babyleichenprozess“ hat sich nach Rücksprache mit ihrer Mandantin entschlossen, Revision gegen das am 05. Mai 2015 ergangene Urteil des Schwurgerichts beim Landgericht Siegen einzulegen. Die Angeklagte wurde wegen zweifachen versuchten Totschlags an ihren beiden Säuglingen zu einer Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt. Die Verteidigung wartet derzeit die schriftlichen Urteilsgründe ab und wird dann das Rechtsmittel begründen. Danach muss der Bundesgerichtshof prüfen und darüber entscheiden, ob der Revision stattgegeben werden kann.
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