(wS/ots) Attendorn – Am Montagnachmittag hielt eine Polizeistreife einen 17-jährigen Finnentroper an, der mit seinem Motorroller den verkehrsberuhigten Bereich der Breiten Straße auffällig schnell befuhr. Bei seiner Kontrolle stellten die Beamten fest, dass er lediglich im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung war, sein Zweirad aber deutlich schneller als die maximal erlaubten 25 km/h fuhr. Eine Überprüfung auf dem Rollenprüfstand ergab, dass er damit 45 km/h erreichen konnte. Durch die Leistungssteigerung wurde der Roller aus zulassungsrechtlicher Sicht zu einem Kleinkraftrad, für das man mindestens den Führerschein der Klasse AM benötigt. Da er jedoch nicht im Besitz einer solchen Fahrerlaubnis war, erstatteten die Beamten eine Anzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Das „Frisieren“ wird in der Öffentlichkeit noch häufig als Bagatelldelikt oder als geringfügige Jugendsünde angesehen. Dies ist aber weit gefehlt, denn wird dabei nicht an die möglichen Folgen gedacht: In der technischen Manipulation eines motorisierten Zweirads liegen erhebliche Gefahren. Durch das weithin bekannte „Frisieren“ oder „Tuning“ insbesondere von Mofas wird die Leistungsfähigkeit der Zweiräder weit überschritten. Fahrzeugteile wie der Rahmen, die Bereifung oder die Bremsen sind nicht auf höhere Geschwindigkeiten ausgelegt, so dass die Gefahr eines Unfalls erheblich gesteigert wird. Der Fahrer eines Mofas, dessen Leistung gesteigert wurde, verstößt gegen zahlreiche Bestimmungen, wie Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstöße gegen Steuerrecht sowie gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen, die mit hohen Geldstrafen bzw. -bußen geahndet werden können. Daneben kann dem Täter eine Führerscheinsperre auferlegt werden. Im Falle eines Verkehrsunfalls nimmt die Versicherung den Halter eines frisierten Mofas in Regress. Durch hohe Schadenersatzforderungen kann aus dem Spaß am schnellen Fahren ein teures Vergnügen werden.
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